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In den letzten Jahren hat die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt in Berlin und Brandenburg besorgniserregend zugenommen. Während die Statistiken zeigen, dass die Zahl der Fälle in Berlin von rund 11.000 im Jahr 2021 auf etwa 15.000 im Jahr 2025 angestiegen ist, bleibt die Reaktion der Justiz ernüchternd. Laut einer Untersuchung, die auf Daten der Staatsanwaltschaft Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg basiert, enden drei von vier Verfahren wegen häuslicher Gewalt ohne Konsequenzen für die Tatverdächtigen. Im Jahr 2024 liegt die Einstellungsquote in Berlin bei 76 Prozent und in Brandenburg sogar bei 86 Prozent. In beiden Bundesländern werden nur wenige Fälle tatsächlich zur Anklage gebracht: In Berlin sind es lediglich 3 Prozent, in Brandenburg 6 Prozent. Der Großteil der Verfahren endet meist mit Strafbefehlen, häufig in Form von Geldstrafen. Dies führt zu einer schwerwiegenden Diskussion über die Effektivität der Strafverfolgung in Fällen häuslicher Gewalt. [1]

Die hohe Einstellungsquote ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Oftmals handelt es sich um Aussage gegen Aussage, was die Beweisführung erheblich erschwert. Zudem ziehen betroffene Personen häufig ihre Aussagen zurück oder nutzen ihr Zeugnisverweigerungsrecht aus Angst vor langen Verfahren, finanzieller Abhängigkeit oder der Sorge um gemeinsame Kinder. Dies führt dazu, dass viele Betroffene beim ersten Kontakt mit der Polizei oft nicht ernst genommen werden und zu wenig Unterstützung erhalten. Anwältin Christina Clemm kritisiert, dass der Ermittlungsaufwand angesichts der hohen Fallzahlen nicht immer ausreichend ist. Während die Polizei verbindliche Standards für den Einsatzort, die Tatortarbeit, die Spurensicherung und den Schutz der Betroffenen anführt, bleibt die Frage, ob diese Standards in der Praxis auch ausreichend umgesetzt werden.

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Häusliche Gewalt in Zahlen

Die Definition von häuslicher Gewalt umfasst sowohl Partnerschaftsgewalt als auch innerfamiliäre Gewalt. Laut dem Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ waren 2024 etwa 171.069 Personen Opfer von Partnerschaftsgewalt, was 64,3% der Fälle entspricht, während 94.873 Personen (35,7%) von innerfamiliärer Gewalt betroffen waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Opfer von Partnerschaftsgewalt um 1,9% gestiegen. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass rund 80% der Opfer von Partnerschaftsgewalt Frauen sind und 77,7% der Tatverdächtigen Männer. Häufigstes Delikt ist die Körperverletzung; 132 Frauen und 24 Männer wurden getötet. Auch die innerfamiliäre Gewalt zeigt einen Anstieg: 94.873 Personen waren betroffen, was einem Anstieg von 7,3% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Hier sind 54,2% der Opfer weiblich. [2]

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Ein besorgniserregender Trend ist der Anstieg digitaler Gewalt, der 10,9% bei Partnerschaftsgewalt und sogar 20,4% bei innerfamiliärer Gewalt ausmacht. Auch die Tatörtlichkeiten sind oft alarmierend: 69,1% der Taten fanden in Wohnungen oder Häusern statt. Der Einfluss von Alkohol ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen, da 21,9% der Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt und 12,1% bei innerfamiliärer Gewalt unter Alkoholeinfluss standen. Die Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts zeigt, dass nur ein Bruchteil der Betroffenen häusliche Gewalt tatsächlich anzeigt, wobei die Anzeigequote bei Partnerschaftsgewalt unter 5% liegt.

Gesellschaftliche Herausforderungen und Hilfsangebote

Gewalt gegen Frauen in Deutschland ist weit verbreitet und findet oft im persönlichen Umfeld oder in der Öffentlichkeit statt. Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der jährlich am 25. November begangen wird, soll auf diese Problematik aufmerksam machen. Häusliche Gewalt, Partnerschaftsgewalt und Sexualstraftaten sind häufig nur in polizeilich registrierten Fällen erfasst, während ein hohes Dunkelfeld existiert. Die Anzeigebereitschaft ist oft von sozialen Normen beeinflusst; Scham und Schuldvorwürfe führen häufig dazu, dass Taten verschwiegen werden.

Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 181.000 (71%) der ca. 256.000 Opfer von häuslicher Gewalt weiblich. Bei Partnerschaftsgewalt waren etwa 133.000 (79%) der ca. 168.000 Opfer Frauen. Die häufigsten Delikte bei häuslicher Gewalt sind körperliche und psychische Übergriffe, wobei die vorsätzliche einfache Körperverletzung über 144.000 Fälle ausmacht. Hilfsangebote für Betroffene sind unter anderem das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (116 016) sowie das Männerhilfetelefon (0800 1239900). Im Jahr 2023 verzeichnete das Hilfetelefon rund 86.700 Kontaktaufnahmen und ca. 59.000 Beratungen. Trotz dieser Angebote fanden etwa 30.200 Frauen und Kinder in 378 Frauenhäusern Schutz vor Gewalt, wobei es oft an Platz mangelt. [3]