Gemeinsam für die Zukunft: Neues Leitbild für Schule und Jugendhilfe in Berlin!
Katharina Günther-Wünsch und Elvira Berndt unterzeichnen in Berlin ein Leitbild zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule zur Stärkung der Bildungschancen.

Gemeinsam für die Zukunft: Neues Leitbild für Schule und Jugendhilfe in Berlin!
Am 13. November 2025 haben Katharina Günther-Wünsch, die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und Elvira Berndt, die Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses, ein neues Leitbild für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Berlin unterzeichnet. Dieses wegweisende Dokument definiert die Grundsätze für eine effektive Zusammenarbeit und legt die Schwerpunkte auf Kinder- und Jugendorientierung, multiprofessionelle Kooperation sowie die Entwicklung gemeinsamer Konzepte und Strukturen.
Das Ziel des Leitbildes ist eine Stärkung der Bildungs- und Erziehungschancen für alle Kinder und Jugendlichen. Günther-Wünsch betont die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Jugendhilfe und Schule und hebt hervor, dass optimale Bedingungen für die Entwicklung und den Bildungserfolg nur durch eine enge Zusammenarbeit geschaffen werden können. Berndt ergänzt, dass die Jugendhilfe als entscheidender Partner der Schulen fungiert, insbesondere in Bereichen wie Ganztagsbetreuung, Mitbestimmung, Vernetzung und Krisenintervention.
Institutionelle Unterstützung und Inklusion
Mit dem Beginn des Schuljahres wurde die koordinierte Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen verbindlicher gestaltet. Eine neue Verwaltungsvorschrift über schulische Inklusionsassistenz sorgt für mehr Klarheit und Transparenz bezüglich der angebotenen Leistungen und der Kommunikation mit den Sorgeberechtigten. Zukünftig wird eine zusätzliche Ausführungsvorschrift zur Abstimmung von Bedarfsprüfungen zwischen den Jugendämtern und regionalen Beratungszentren (SIBUZ) geplant.
Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule wird nicht nur von den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII), sondern auch von verschiedenen Kooperationsmodellen geprägt, die seit den frühen 2000er Jahren, insbesondere im Kontext der PISA-Debatte, entwickelt wurden. Ein Grundsatzdokument der Kultusministerkonferenz thematisiert Hemmnisse der Kooperation und beschreibt die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zu intensivieren.
Schulsozialarbeit und ihre Bedeutung
Die Sozialarbeit an Schulen richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler und verfolgt das Ziel, die individuelle und soziale Entwicklung zu fördern. Sie hilft dabei, soziale Benachteiligungen und Bildungsnachteile abzubauen. Sozialarbeiter sind dabei an allen Schulformen, insbesondere an Oberschulen und Ganztagsschulen, tätig. Ihre Aufgaben basieren auf den Bedürfnissen der Kinder und den Qualitätsstandards der Jugendhilfe.
Rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit sind im SGB VIII sowie im jeweiligen Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz verankert. Die Sozialarbeit ist ein elementarer Bestandteil des schulischen Erziehungsauftrags, agiert jedoch unabhängig und ist auf eine verbindliche Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe angewiesen. Zudem sind Ganztagsangebote an Schulen nur dann möglich, wenn mindestens drei außerschulische Partner involviert sind, um den Freizeitinteressen und sozialpädagogischen Bedarfen der Schüler gerecht zu werden.
Zusammenfassend bieten die unterzeichneten Vereinbarungen und das neue Leitbild eine solide Grundlage für eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe in Berlin, die die Chancen auf eine erfolgreiche Bildung und Entwicklung für alle Kinder erhöht. Diese Schritte sind besonders wichtig in Anbetracht der demografischen Veränderungen, die zu einer Verringerung der Jugendlichen in Brandenburg führen und längere Schulwege zur Folge haben.