In Friedrichshain-Kreuzberg wird ein innovatives Projekt zur Klimaanpassung am Jugendhaus Chip im Reichenberger Kiez ins Leben gerufen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat sich in Zusammenarbeit mit dem Paul Gerhardt Werk (PGW) zum Ziel gesetzt, ein Konzept zu entwickeln, das das Jugendhaus an die Herausforderungen des Klimawandels anpasst. Dieses Vorhaben wird im Rahmen der Förderrichtlinie AnpaSo des Bundes unterstützt und soll insbesondere Maßnahmen zur Minderung der Belastungen durch zunehmende Hitze und Starkregen fokussieren. Ziel ist es, das Jugendhaus Chip nicht nur als Freizeit- und Erholungsort zu stärken, sondern auch die Resilienz der Einrichtung gegenüber klimatischen Veränderungen zu erhöhen.
Die Projektentwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt, dem PGW und den Jugendlichen, die aktiv in den Prozess eingebunden werden. Für die Koordination und Erstellung des Konzeptes wurde ein Sachverständiger beauftragt. Die Konzeptphase wird bis Ende 2026 andauern, nach deren Abschluss können Bundesfördermittel für die Umsetzung beantragt werden. Ein Auftakttermin, an dem Vertreter des PGW, des Bezirksamts und der Auftragnehmer teilnahmen, hat bereits stattgefunden, um den Projektplan zu besprechen. Weitere Details zu den Förderkriterien und -möglichkeiten sind auf der Website des Bundesumweltministeriums zu finden.
Förderschwerpunkte des Bundesumweltministeriums
Die Förderrichtlinie AnpaSo umfasst drei wesentliche Förderschwerpunkte, die soziale Einrichtungen unterstützen sollen, sich an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Der erste Förderschwerpunkt konzentriert sich auf die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung, die mehrere Klimarisiken wie Hitze, Trockenheit und Starkregen adressieren. Hierbei liegt der Fokus auf naturbasierten Lösungen, die durch eine umfassende Bestandsaufnahme, Betroffenheitsanalysen und die Entwicklung von Klimaanpassungsplänen ergänzt werden. Die maximale Fördersumme für diesen Bereich beträgt 70.000 Euro, und die Bewilligungsfrist beträgt in der Regel 12 Monate.
Der zweite Förderschwerpunkt widmet sich der Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen, die auf den Konzepten aus dem ersten Schwerpunkt basieren. Diese Maßnahmen können sowohl naturbasiert als auch konventionell sein und kombinieren beide Lösungsansätze. Hier beträgt die maximale Fördersumme 500.000 Euro, und der Bewilligungszeitraum liegt üblicherweise bei 18 Monaten. Der dritte Förderschwerpunkt bietet Unterstützung durch qualifizierte „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“, die die Prozesse steuern und moderieren. Diese Maßnahme richtet sich an übergeordnete Organisationen und ermöglicht eine maximale Fördersumme von 175.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.
Wichtige Informationen für Antragsteller
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt Zuschüsse für soziale Einrichtungen bereit, die sich aktiv mit der Anpassung an die Klimakrise beschäftigen wollen. Die Förderung umfasst die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Klimaanpassung. Die Anträge für die Fördermittel müssen über das elektronische Antragssystem easy-Online bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Dabei sollten die Antragsteller die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung in Höhe von bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen und juristische Personen des privaten Rechts in Betracht ziehen.
Für weitere Informationen und Details zu den Antragsfristen und -verfahren können Interessierte die entsprechenden Seiten des Bundesumweltministeriums und der Förderdatenbank besuchen.