In Berlin-Pankow sorgt eine Rückzahlungsaufforderung des Jobcenters für Aufregung. Ein ehemaliger Bürgergeld-Empfänger erhielt vor kurzem die Nachricht, mehr als 380 Euro an das Jobcenter zurückzahlen zu müssen. Diese Forderung bezieht sich auf eine Mietkaution, die vor 16 Jahren gezahlt wurde. Der Clou? Das Jobcenter hatte die Kaution direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen. Nun hat der Betroffene seine Unterlagen nicht mehr und vermutet eine Strategie hinter dieser späten Forderung. Viele stellen sich die Frage: Ist das rechtens?
Die Rückforderung wurde bereits an den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit übergeben. Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen zeigt, dass Rückzahlungsansprüche aus Darlehen, die durch einen unanfechtbaren Verwaltungsakt gewährt wurden, einer 30-jährigen Verjährungsfrist unterliegen. Diese wird fällig mit dem Auszug aus der Wohnung oder dem Ende des Bürgergeld-Leistungsbezugs. Das Jobcenter betont, dass die Speicherung personenbezogener Daten über diesen langen Zeitraum nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Laut § 34 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind Jobcenter verpflichtet, offene Forderungen zu mahnen, solange diese nicht verjährt sind.
Rechtliche Grundlagen und die Pflicht zur Meldung
Die Frage, die sich viele Betroffene stellen, ist, wie es zu solchen Rückforderungen kommen kann. Jobcenter können Rückforderungen von Bürgergeld stellen, wenn Leistungen zu Unrecht oder in zu hoher Höhe ausgezahlt wurden. Dies betrifft nicht nur den Regelsatz, sondern auch Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Krankenversicherung. Gründe für Rückforderungen sind unter anderem nicht gemeldete Änderungen bei Einkommen oder Vermögen sowie Veränderungen in der Wohn- oder Bedarfssituation. Auch ein Beginn einer Ausbildung oder einer Erwerbstätigkeit kann zu Rückforderungen führen.
Experten empfehlen, bei älteren Rückforderungen zunächst schriftlich Unterlagen anzufordern, wie den ursprünglichen Bescheid, die Berechnung der offenen Summe und den Tilgungsverlauf. Betroffene haben das Recht auf Akteneinsicht beim Jobcenter und können Widerspruch einlegen oder kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Eine Rückzahlungspflicht besteht nur, wenn ein schriftlicher Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid vorliegt. Innerhalb eines Monats kann der Widerspruch eingelegt werden, was aufschiebende Wirkung hat.
Verjährung und Fristen
Interessanterweise gibt es für Rückforderungen gesetzliche Fristen. So muss das Jobcenter innerhalb eines Jahres handeln, andernfalls verjährt die Forderung nach vier Jahren ab Bescheiderlass. Bei Täuschung kann die Rückforderung bis zu zehn Jahre rückwirkend erfolgen. Es gibt auch Regelungen zur Aufrechnung: maximale 10 % des Regelbedarfs, bis zu 30 % bei sozialwidrigem Verhalten. Ratenzahlungen sind möglich, wenn eine sofortige Zahlung nicht machbar ist.
Ein wichtiger Punkt ist der Vertrauensschutz. Rückzahlung kann entfallen, wenn Fehler beim Jobcenter lagen und die Betroffenen darauf vertrauen durften. Dennoch: Änderungen im Einkommen oder in der Lebenssituation müssen umgehend schriftlich beim Jobcenter gemeldet werden. Beträge unter 50 Euro werden in der Regel nicht zurückgefordert, was seit 2023 als Bagatellgrenze gilt. In Zeiten, in denen das Leben ohnehin viele Hürden bereithält, bleibt die rechtzeitige Kommunikation mit dem Jobcenter ein wichtiges Element, um böse Überraschungen zu vermeiden.