In den letzten Wochen sind die Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen in Berlin-Friedrichshain besonders spürbar geworden. Adina Hermann, eine 38-jährige Rollstuhlfahrerin, steht vor einem defekten Aufzug am U-Bahnhof Samariterstraße, der bereits im Dezember längere Zeit außer Betrieb war und Ende Februar erneut ausgefallen ist. Trotz der Bemühungen von Arbeitern, den Aufzug bis Mittwoch wieder funktionsfähig zu machen, zeigt sich Hermann besorgt über die Mobilitätsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer in der Stadt. Um pünktlich zum Hauptbahnhof zu gelangen, nutzt sie den Fahrdienst „Muva Aufzugsersatz“ über eine App. Doch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben beschlossen, dieses Angebot aus Kostengründen am 28. Februar einzustellen und stattdessen Inklusionstaxis einzusetzen. Diese Taxis fahren jedoch nur bis zur nächsten Haltestelle und nicht bis zum endgültigen Ziel, was für Hermann einen Rückschritt darstellt, da sie bereits negative Erfahrungen mit der Nutzung von Inklusionstaxis gemacht hat. Quelle
Herausforderungen im öffentlichen Verkehr
Die Probleme, mit denen Hermann konfrontiert ist, sind nicht einzigartig. Die BVG hat Schwierigkeiten, genügend Personal zu finden, was die Qualität des Service für alle Fahrgäste beeinträchtigt. Dies ist nicht nur auf den Arbeitskräftemangel zurückzuführen, sondern auch auf die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen innerhalb des Unternehmens. Es gibt ältere Mitarbeiter mit guten, beamtenähnlichen Bedingungen, während neuere Angestellte und Leiharbeiter unter anderen Verträgen leiden. Die BVG hat umfangreiche Rekrutierungsmaßnahmen eingeleitet, um den Mangel an Busfahrern zu beheben, doch ob diese Maßnahmen ausreichen, bleibt abzuwarten. Zudem sind Diversity-Schulungen für alle Mitarbeitenden, einschließlich des Fahrdienstes, verpflichtend. Hier könnte die Beförderung von Fahrgästen mit Rollstuhl thematisiert werden, allerdings ist unklar, wie effektiv diese Schulungen wirklich sind. Quelle
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die gesetzliche Grundlage für Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr ist das „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)“. Dieses Gesetz, das im Jahr 2002 eingeführt wurde, zielt darauf ab, die Mobilitätschancen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert bis zum 01.01.2022 vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV. Diese Normen sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen können. Der öffentliche Personenverkehr ist für viele Menschen mit Behinderungen unerlässlich, um ihre Mobilitätsbedürfnisse zu erfüllen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Quelle
Die Herausforderungen, vor denen Menschen mit Behinderungen stehen, sind komplex und erfordern ein Umdenken in der Verkehrspolitik. Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesetzliches Gebot, sondern auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das sowohl älteren Menschen als auch Familien mit Kindern zugutekommt. Es bleibt zu hoffen, dass die BVG und andere Verkehrsbetriebe die notwendigen Schritte unternehmen, um die Mobilität für alle zu gewährleisten und so die Teilhabe aller Bürger zu fördern.