Mitbestimmung ist eine grundlegende Errungenschaft der modernen Arbeitswelt. In Deutschland haben Betriebsräte seit über 100 Jahren die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und die Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten. Dies geschieht insbesondere in den Betrieben, wie zum Beispiel in Friedrichshain-Kreuzberg, wo die bezirkliche Beauftragte für Gute Arbeit, Romana Wittmer, die Betriebs- und Personalräte unterstützt. In diesem Frühjahr finden die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt, und im Bezirksticker werden einige dieser wichtigen Gremien vorgestellt.
Ein herausragendes Beispiel ist der Betriebsrat der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) gGmbH, der als erster in der Reihe vorgestellt wird. Die tjfbg gGmbH hat ihren Sitz in Friedrichshain und wurde 1991 gegründet. Der Betrieb ist mittlerweile auf rund 170 Einrichtungen in Berlin, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gewachsen und beschäftigt über 1.800 Personen, darunter Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Schulhelferinnen, Inklusionsassistentinnen, Köchinnen und Verwaltungsmitarbeiterinnen. Die Geschäftsstelle des Trägers befindet sich auf der Halbinsel Stralau, während der Betriebsrat in einer Jugendfreizeiteinrichtung in Johannisthal untergebracht ist.
Rechte und Pflichten des Betriebsrats
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Nach § 95 Abs. 1 und 2 BetrVG kann der Betriebsrat der Zustimmung zu geplanten Maßnahmen des Arbeitgebers verweigern, unabhängig von freiwilligen Betriebsvereinbarungen. Dies gilt insbesondere, wenn zum Beispiel ein Personalüberhang geschaffen wird, der zu Kündigungen führen könnte oder wenn Versetzungen drohen, die Arbeitsplatzverluste verursachen. Der Betriebsrat hat zudem das Recht, bei innerbetrieblichen Stellenausschreibungen seine Zustimmung zu verweigern, wenn der Arbeitgeber nicht nachkommt oder wenn es konkrete Hinweise auf diskriminierendes Verhalten gibt.
Eine schriftliche Mitteilung über die Verweigerung der Zustimmung muss innerhalb einer Woche an den Arbeitgeber erfolgen, unterzeichnet vom Betriebsratsvorsitzenden. Arbeitgeber und Betriebsrat können Fristverlängerungen vereinbaren, wobei Informationsmängel des Arbeitgebers die Frist nicht hemmen. Bei Uneinigkeit kann der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen, was die Bedeutung der Mitbestimmung unterstreicht.
Betriebsratswahlen und deren Bedeutung
In Deutschland haben Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Diese Wahlen finden regelmäßig zwischen dem 1. März und 31. Mai statt. Die letzte Wahl fand 2022 statt, die nächste steht 2026 an. Die Amtszeit eines Betriebsrats beträgt vier Jahre, und der Gesetzgeber schützt die Betriebsratswahl, indem er Behinderungen oder unzulässige Beeinflussungen als strafbar einstuft. Dies ist von großer Bedeutung, um die Interessen aller Arbeitnehmer zu wahren und ein breites Spektrum an Meinungen und Interessen im Betriebsrat zu vertreten.
In Betrieben mit mindestens drei Betriebsratsmitgliedern muss zudem darauf geachtet werden, dass das unterrepräsentierte Geschlecht entsprechend seinem Verhältnis in der Belegschaft vertreten ist. Der Betriebsrat hat nicht nur Mitwirkungs-, sondern auch Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig zu informieren, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Im Kontext der bevorstehenden Betriebsratswahlen und der aktiven Rolle der Betriebsräte in Friedrichshain-Kreuzberg wird deutlich, wie wichtig diese Gremien für die Gestaltung gerechter und menschengerechter Arbeitsbedingungen sind. Die tjfbg gGmbH ist dabei nur eines von vielen Beispielen, die zeigen, wie die Mitbestimmung in der Praxis funktioniert und welche Bedeutung sie für die Beschäftigten hat.
Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten von Betriebsräten finden Sie auf der Webseite des Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, sowie auf den Seiten, die die Mitbestimmung der Betriebsräte und die betriebliche Mitbestimmung thematisieren.