Ehrenamtliche Vormundschaft für Geflüchtete: Informieren und Mitmachen!

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Informationsabend zur ehrenamtlichen Vormundschaft unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter am 10. September 2025 in Spandau.

Informationsabend zur ehrenamtlichen Vormundschaft unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter am 10. September 2025 in Spandau.
Informationsabend zur ehrenamtlichen Vormundschaft unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter am 10. September 2025 in Spandau.

Ehrenamtliche Vormundschaft für Geflüchtete: Informieren und Mitmachen!

Am 10. September 2025 veranstalten die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau einen Informationsabend über ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Diese Veranstaltung findet im Bürgersaal des Rathauses Spandau von 17.30 bis 19.30 Uhr statt und wird in Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete“ (NWV) organisiert. Ein Highlight der Veranstaltung wird eine offene Gesprächsrunde sein, in der Erfahrungen und Informationen ausgetauscht werden können, während namhafte Gäste wie Sandra Scheeres, die ehemalige Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, sowie Mitarbeitende des NWV, ehrenamtliche Vormünder und Mündel anwesend sein werden. Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung nicht notwendig, zudem ist der Veranstaltungsort barrierefrei zugänglich.

Aktuell leben in Berlin rund 1.900 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die rechtlich nicht geschäftsfähig sind und daher die Unterstützung von Vormundschaften benötigen. Diese Vormundschaften können entweder von Amtsvormund*innen, die in der Regel vom Jugendamtgestellt werden, oder von ehrenamtlichen Personen übernommen werden. Letztere spielen eine zentrale Rolle im Leben dieser jungen Menschen, indem sie im Clearing-Verfahren helfen, bei der schulischen Eingliederung unterstützen und alltägliche Fragen klären. Der NWV bietet den ehrenamtlichen Vormündern fachliche Beratung, Schulungen und kontinuierliche Begleitung an.

Rechtsrahmen und Anforderungen

Gemäß dem reformierten Vormundschaftsrecht von 2023 endet die Vormundschaft mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Junge Volljährige haben jedoch bis zum 21. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Für die Anordnung einer Vormundschaft muss das Familiengericht die Eignung der vorgeschlagenen Vormünder sorgfältig prüfen. Die ehrenamtlichen Vormünder sind für die Personensorge und die gesetzliche Vertretung des Mündels verantwortlich, sie kümmern sich um die medizinische Versorgung und die Sicherstellung des Aufenthaltsstatus, sowie die Unterstützung bei Asylverfahren.

Die relevante Rechtsgrundlage sieht vor, dass das Jugendamt unverzüglich einen rechtlichen Vertreter bestellen muss, meist innerhalb von drei Werktagen nach der Inobhutnahme des Minderjährigen. Ehrenamtliche Vormünder müssen sich beim Familiengericht qualifizieren lassen und werden durch zivilgesellschaftliche Organisationen bei Schulungen und der Vermittlung unterstützt. Bei ihrer Arbeit ist der regelmäßige persönliche Kontakt zu den Mündeln, mindestens einmal im Monat, unerlässlich.

Unterstützung für ehrenamtliche Vormünder

Der NWV stellt den ehrenamtlichen Vormündern verschiedene Materialien und Arbeitshilfen zur Verfügung, um ihre Aufgaben zu erleichtern. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht sowie der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützen diese Bemühungen. Im Rahmen der Veranstaltung am 10. September werden unter anderem auch die verschiedenen Arten der Vormundschaft thematisiert, darunter die Amtsvormundschaft, Berufsvormundschaft sowie Vereinsvormundschaft, die jeweils unterschiedliche Anforderungen und Vergütungen mit sich bringen.

Für weitere Informationen und bei Fragen sind die Kontaktdaten der Stabsstelle Integration im Bezirksamt Spandau über die E-Mail-Adresse integration@ba-spandau.berlin.de verfügbar. Zudem stellt die Webseite www.netzwerk-vormundschaft.de zusätzliche Ressourcen bereit.

Die ehrenamtliche Vormundschaft ist ein wichtiger Beitrag zur Integration und Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und bietet diesen jungen Menschen die Chance auf eine bessere Zukunft.