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Die Deutsche Telekom hat eine Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke zur angeblichen Verwendung eines früheren Werbeslogans des Unternehmens widersprochen. Höcke behauptete in einem TV-Duell, dass die Telekom den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch genutzt habe, was von einem Unternehmenssprecher als falsch zurückgewiesen wurde. Die Telekom prüft rechtliche Schritte gegen Höcke aufgrund dieser Behauptung.
Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede muss sich Höcke nächste Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten. Dies ist ein ernster Vorwurf, der die Verwendung solcher Symbole aus der NS-Zeit betrifft.
Die Telekom hat bereits im vergangenen Jahr rechtliche Schritte gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel unternommen, die ähnliche Behauptungen über den Werbespruch des Unternehmens aufgestellt hatte. Weidel wurde aufgefordert, diese Behauptung zu unterlassen, und sie sicherte zu, dies zu tun. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der die Telekom gegen unzutreffende Aussagen vorgeht.
In dem TV-Duell verteidigte sich Höcke damit, dass er während der Rede angeblich nicht gewusst habe, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den verwendeten Satz als einen „Allerweltsspruch“. Die Telekom und andere beteiligte Unternehmen setzen jedoch ein klares Zeichen gegen die Verwendung von historisch belasteten Parolen und gehen bei falschen Anschuldigungen konsequent juristisch dagegen vor.