Die Deutsche Telekom hat die Behauptung von AfD-Politiker Björn Höcke entschieden zurückgewiesen, wonach das Unternehmen angeblich den Slogan „Alles für Deutschland“ in der Vergangenheit als Werbespruch verwendet hätte. Ein Telekom-Sprecher bezeichnete die Aussage als falsch und erwägt rechtliche Schritte gegen Höcke. Der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Thüringen wird bereits kommende Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens einer verfassungsfeindlichen Parole angeklagt, da es sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der SA handelt.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Telekom gegen falsche Aussagen von AfD-Mitgliedern vorgeht. Im vergangenen Jahr wurde bereits gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel rechtlich vorgegangen, nachdem auch sie behauptet hatte, dass die Telekom den fraglichen Satz als Werbeslogan verwendet habe. Die Telekom forderte Weidel auf, diese Behauptung zukünftig zu unterlassen, was sie auch zusagte.
In dem TV-Duell, in dem Höcke die fragliche Parole verwendet hatte, verteidigte er seine Wortwahl und beteuerte, dass er nicht wusste, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als einen „Allerweltsspruch“. Die Telekom bleibt jedoch entschlossen, gegen die Verbreitung falscher Informationen vorzugehen und prüft weiterhin rechtliche Schritte gegen Höcke.