Heute ist der 20.02.2026, und in Charlottenburg-Wilmersdorf steht eine wichtige Maßnahme an, die die Baumlandschaft im beliebten Lietzenseepark betrifft. Sechs Dachplatanen auf dem Dernburgplatz müssen in der kommenden Woche (KW 9) gefällt werden. Der Grund für diese Entscheidung sind ausgeprägte Stammfäule, Stammfußfäule und stark geschädigte Kronenansätze. Ein Gutachten des Grünflächenamts hat ergeben, dass ein stand- und bruchsicherer Erhalt der Bäume nicht gewährleistet werden kann. Diese Platanen waren die letzten Exemplare der ursprünglich 27 Bäume, die einst den Platz zierten. In den vergangenen Jahren mussten bereits 21 Bäume aus denselben Gründen entfernt werden. Alle gefällten Platanen wurden durch neue Bäume ersetzt, und die Nachpflanzungen haben sich gut entwickelt. Diese Fällung wird ohne Beeinträchtigung sensibler Lebensräume durchgeführt, da ein Artenschutzspezialist festgestellt hat, dass in dem Bereich keine Winterquartiere oder Brutplätze für geschützte Tierarten vorhanden sind (Quelle).
Doch das ist nicht die einzige Baumfällung, die im Lietzenseepark geplant ist. Im Nordteil des Parks steht zum Beispiel eine Säulenpappel wegen Stammfäule auf der Liste der Fällungen. Zudem müssen eine Platane aufgrund von Wurzelhalsfäule und eine Graupappel wegen Pilzbefall weichen. Auch eine Schwarzpappel am Wasser wird bis auf 500 cm angekürzt, da sie Höhlungen und einen Stammriss aufweist. Im Südteil des Parks sind weitere Baumfällungen vorgesehen: Eine Roteiche wird aufgrund ihrer Schräglage und Pilzbefall entfernt, während zwei Ahornbäume ebenfalls wegen Pilzbefall gefällt werden müssen. Des Weiteren sind Rodungen von Götterbäumen im Hangbereich geplant. Für die gefällten Bäume ist vorerst keine Ersatzpflanzung vorgesehen, außer für die Säulenpappel, die zeitnah durch einen gleichwertigen Baum ersetzt wird (Quelle).
Gründe für Baumfällungen
Die Gründe für die Fällungen sind vielfältig und reichen von Krankheiten bis hin zu strukturellen Problemen der Bäume. Die kommunalen Baumschutzverordnungen, Bebauungspläne und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) spielen eine wichtige Rolle bei der Regulierung von Baumfällungen. So ist es beispielsweise verboten, geschützte Bäume ohne vernünftigen Grund zu fällen. Das BNatSchG schützt sowohl die Bäume als auch ihre Bewohner und setzt internationale Abkommen in nationales Recht um. Bei drohender Fällung sollte immer eine behördliche Genehmigung vorliegen (Quelle).
Ausblick auf die Zukunft
Die gefällten Platanen und anderen Bäume im Lietzenseepark sind Teil eines umfassenden Pflege- und Erhaltungsprogramms, das darauf abzielt, die Gesundheit des Baumbestands langfristig zu sichern. Auch wenn die Fällung schmerzlich ist, ist sie oft notwendig, um Platz für neue, gesunde Bäume zu schaffen, die in der Lage sind, den Anforderungen des Klimawandels und einer urbanen Umgebung besser standzuhalten. Die Stadtverwaltung wird weiterhin darauf achten, dass die neuen Bäume die Entwicklung des Parks fördern und den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Flora und Fauna einen wertvollen Lebensraum bieten.





