Im Bezirk Treptow-Köpenick, Berlin, wurden heute Maßnahmen zur Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDVV) angeordnet. Wie das Bezirksamt Treptow-Köpenick berichtet, ist die Impfung von Rindern gegen BVD ab sofort mit allen Impfstoffen, sowohl Lebend- als auch Totimpfstoffen, verboten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die BVDB-Statusschrift zu schützen. In Fällen, in denen Rinder in betroffenen Betrieben geimpft werden müssen, kann dies nur von der zuständigen Behörde angeordnet oder genehmigt werden.
Zusätzlich wurde festgelegt, dass nur BVDV-unverdächtige Rinder, die nicht geimpft wurden, in Rinderbestände eingestellt werden dürfen. Ausnahmen vom Verbot können nur im Einzelfall genehmigt werden. Diese Allgemeinverfügung wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung wirksam und gilt bis zur Aufhebung. Eine Anhörung der betroffenen Halter fand aufgrund der Dringlichkeit nicht statt.
Überblick über BVD
BVD (Bovine Virus Diarrhea) ist eine weltweit vorkommende Rinderkrankheit, die auch Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer betreffen kann, jedoch für den Menschen ungefährlich ist. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in der Schweiz erläutert, können akute Infektionen häufig unauffällig verlaufen oder mit leichtem Fieber und Durchfall einhergehen. Besonders gefährdet sind trächtige Tiere, bei denen Erstinfektionen zu Fruchtbarkeitsstörungen und sogar Umrindern führen können.
Persistierend infizierte (PI) Tiere, die nach einer Infektion zwischen dem 30. und 90. Tag der Trächtigkeit entstehen, sind dauerhafte Virusausscheider und spielen eine zentrale Rolle in der Aufrechterhaltung von Infektionsketten. Diese Tiere sind anfällig für Sekundärinfektionen und können an der schwerwiegenden Mucosal Disease (MD) erkranken, die zu erheblichen gesundheitlichen Komplikationen führt.
Bekämpfungsmaßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Bekämpfung der BVD in Deutschland hat seit dem 01.01.2011 begonnen und zeigt bereits Erfolge mit einem kontinuierlichen Rückgang der infizierten Bestände. Das Ziel ist die vollständige Tilgung der Erkrankung. Berlin hat bei der EU ein Tilgungsprogramm beantragt, um als seuchenfreie Zone anerkannt zu werden. Der Status „frei von BVD“ kann jedoch nur aufrechterhalten werden, wenn seit der Gewährung des Status kein Rind gegen BVD geimpft wurde.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informiert außerdem, dass BVD/MD meldepflichtig ist. Verdachtsfälle und Erkrankungen müssen umgehend der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht angezeigt werden. Widersprüche gegen die neuen Anordnungen können innerhalb eines Monats eingelegt werden, haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet.


