Bundesgericht hebt Verbot des rechtsextremen Magazins Compact auf

Bundesgericht hebt Verbot des rechtsextremen Magazins Compact auf
Stößen, Sachsen-Anhalt, Deutschland - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 24. Juni 2025 das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ aufgehoben. Dieses Verbot war ursprünglich im Sommer 2024 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassen worden. Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft betonte, dass die Entscheidung auf dem Grundsatz der Meinungs- und Pressefreiheit beruht, selbst für als verfassungsfeindlich eingestufte Publikationen. Das Gericht stellte fest, dass die Inhalte des Magazins nicht die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit überschreiten und damit unter den Schutz der Pressefreiheit fallen.
Die Wiederherstellung der Publikationsfreiheit für „Compact“ bestätigt eine frühere Entscheidung des Gerichts aus einem Eilverfahren im August 2024. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist in erster und letzter Instanz zuständig für Klagen gegen Vereinsverbote. Das Bundesinnenministerium hatte „Compact“ als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Seit der Gründung im Jahr 2010 hat das Magazin seinen Sitz in Stößen, Sachsen-Anhalt, nachdem es zuvor in Falkensee, Brandenburg, ansässig war. Die Auflage beträgt derzeit 40.000 Exemplare, und der Online-TV-Kanal generiert bis zu 460.000 Klicks.
Verfassungsschutz und rechtsextremistische Inhalte
Die „Compact“-Magazin GmbH steht seit längerer Zeit im Fokus des Verfassungsschutzes. Ende 2021 wurde sie als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft. Die zentrale Frage, die in der Gerichtsentscheidung behandelt wurde, war, ob die Inhalte des Magazins tatsächlich durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind oder ob sie verfassungsfeindliche und gefährliche Inhalte verbreiten. Diese Debatte fällt in einen größeren Kontext, in dem das Internet eine zentrale Rolle spielt.
Wie aus einer entsprechenden Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz hervorgeht, ist das Internet ein entscheidender Motor für die Radikalisierung rechtsextremer Elemente. Plattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter) und Telegram werden aktiv zur Verbreitung rassistischer, antisemitischer und demokratiefeindlicher Propaganda genutzt. Insbesondere Telegram wird als zentrale Anlaufstelle für rechtsextremistische Szenen beschrieben, die helfen, neue Anhänger zu rekruutieren und Sympathisanten zu mobilisieren. Der Einsatz subtiler Meinungsmanipulation zeigt, wie rechtsextremistische Inhalte mit gesellschaftlich akzeptierten Themen vermischt werden, um die Grenzen des politischen Diskurses zu verschieben.
Die Sicherheitsbehörden, einschließlich des BfV, arbeiten intensiv daran, rechtsextremistische Netzwerke und radikalisierte Einzelpersonen zu überwachen. Der digitale Raum, so zeigen auffällige Vorfälle wie die Anschläge von Halle (2019) und Hanau (2020), spielt eine wesentliche Rolle bei der Ankündigung und Durchführung von Gewalttaten. Diese Vorfälle legen nahe, dass die Herausforderung im Umgang mit rechtsextremen Inhalten im Internet vielschichtig ist und eine kooperative Anstrengung von Behörden, Zivilgesellschaft und Internetplattformen erfordert, um der Verbreitung von Hass und Hetze entgegenzuwirken.
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Ort | Stößen, Sachsen-Anhalt, Deutschland |
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