Brandenburg plant hartes Verbot: Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer!

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Brandenburg plant ein Verbot des gleichzeitigen Konsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Brandenburg plant ein Verbot des gleichzeitigen Konsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Brandenburg plant ein Verbot des gleichzeitigen Konsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Brandenburg plant hartes Verbot: Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer!

Die Brandenburger Landesregierung plant eine umfassende Initiative zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Fokus steht ein Verbot des gleichzeitigen Konsums von Cannabis und Alkohol für Autofahrer. Diese Maßnahme soll am 26. September 2023 im Bundesrat eingebracht werden, um ein bundeseinheitliches Verbot durchzusetzen. Ziel ist es, besonders gefährliche Mischkonsummuster im Straßenverkehr zu unterbinden und damit die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, die in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist.

Verkehrsminister Detlef Tabbert betont, dass derzeit die Möglichkeit besteht, sowohl geringe Mengen Alkohol als auch Cannabis zu konsumieren und dabei unter den gesetzlichen Grenzwerten zu bleiben. Diese Praxis wird jedoch als besonders riskant eingestuft, da die Wirkungen von Alkohol und Cannabis sich gegenseitig verstärken und somit die Gefährdung im Straßenverkehr erhöhen. „Mischkonsum am Steuer ist fahrlässig und gefährdet andere“, so Tabbert. Gleichzeitig fordert er eine Null-Toleranz-Politik, die auch für Fahranfänger gilt.

Aktuelle Lage in Brandenburg

Die Bedenken um den Mischkonsum sind nicht unbegründet. Laut aktuellen Statistiken wurden im Jahr 2024 in Brandenburg 120 Verkehrsunfälle registriert, die im Zusammenhang mit Cannabis standen – das entspricht einem Anstieg von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden im selben Jahr 70.543 Verkehrsunfälle verzeichnet. Diese Zahlen haben die Landesregierung dazu veranlasst, einen schärferen Kurs einzuschlagen.

Nach der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April 2024 gelten neue Bestimmungen für Autofahrer. Ein wesentlicher Punkt ist der Grenzwert für THC, der bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut liegt. Wer diesen Grenzwert überschreitet, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Alkohol drohen noch höhere Strafen.

Weiterführende Maßnahmen und Studien

Die Brandenburger Landesregierung plant nicht nur ein Verbot des Mischkonsums, sondern wird auch den bestehenden THC-Grenzwert überprüfen. Minister Tabbert sieht hierin eine Notwendigkeit, um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen und die Risiken durch Mischkonsum adäquat zu bewerten. Die Initiative zum Verbot des gleichzeitigen Konsums von Alkohol und Cannabis stellt somit einen bedeutenden Schritt in der Verkehrspolitik dar.

In der öffentlichen Debatte wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der Grenzwert für THC und die Praktiken der Verkehrskontrolle regelmäßig angepasst werden müssen, um den realen Gefahren im Straßenverkehr Rechnung zu tragen. Die Brandenburger Landesregierung ist entschlossen, diesen Herausforderungen mit klaren Regelungen zu begegnen.

Für mehr Informationen zu den aktuellen Entwicklungen können Sie die Artikel von RBB24, Tagesspiegel und Nordkurier konsultieren.