Blutiger Streit in Mitte: 40-Jähriger verletzt 28-Jährigen schwer!
Nach einem Streit in Berlin-Mitte wurde ein 28-Jähriger durch Schüsse und Messerstiche verletzt. Der Täter wurde festgenommen.

Blutiger Streit in Mitte: 40-Jähriger verletzt 28-Jährigen schwer!
In der frühen Morgenstunde des 13. September 2025 kam es in Mitte, Straße Am Nordbahnhof, zu einem gewaltsamen Vorfall, der in einer Schießerei und anschließenden Verletzungen eines Mannes endete. Gegen 4:30 Uhr entfesselte sich ein Streit zwischen einem 40-jährigen Mann und einem 28-jährigen Mann. In dessen Verlauf zielte der 40-Jährige mit einer Schreckschusswaffe auf das Gesicht des 28-Jährigen und feuerte.
Doch damit nicht genug: Der 40-Jährige zog daraufhin ein Küchenmesser und verletzte den 28-Jährigen im Gesicht, was zu einer Schnittwunde am Unterkiefer führte. Die Polizei wurde alarmiert und traf schnell am Ort des Geschehens ein. Der 28-Jährige musste nach einer ersten Versorgung vor Ort ins Krankenhaus gebracht werden, während der 40-Jährige festgenommen wurde.
Der Täter und seine Umstände
Wie die Ermittlungen ergaben, war der 40-Jährige zum Zeitpunkt des Vorfalls offenbar alkoholisiert. Er verweigerte jedoch zunächst eine Atemalkoholmessung, was die Situation weiter komplizierte. Gemäß den Vorgaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurde eine Blutentnahme angeordnet, um den Alkoholgehalt im Blut des Täters festzustellen. Nach den erkennungsdienstlichen Maßnahmen und der Blutentnahme wurde der 40-Jährige schließlich aus dem Gewahrsam entlassen, während die Ermittlungen weiterhin andauern.
Die Schreckschusswaffe, die bei dem Vorfall zum Einsatz kam, wurde in der Nähe gefunden und sichergestellt. Solche Waffen gehören, wie auch ein Küchenmesser, zu den rechtlich definierten gefährlichen Werkzeugen. Laut § 224 I Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich bei derartigen Taten um gefährliche Körperverletzung. Diese kann mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden, abhängig von den Umständen des Falls und dem gewählten Mittel der Körperverletzung, wie beispielsweise der Einsatz einer Waffe.
Rechtliche Einordnung der Tat
Die rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Tat können weitreichende Folgen haben, insbesondere da der 40-Jährige mehrere Arten von Waffen eingesetzt hat. Laut den Definitionen in § 224 StGB, versuchte der Täter, dem Opfer erheblichen Schaden zuzufügen, indem er aktive Gewalt anwandte. Die Verwendung einer Waffe, in diesem Fall einer Schreckschusswaffe, unterstreicht die Schwere des Vorfalls. Ein Küchenmesser kann, laut der Definition, auch als gefährliches Werkzeug gelten, da es in der Lage ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen, sobald es gegen einen Menschen verwendet wird.
Nach § 224 I StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs notwendig, um eine gefährliche Körperverletzung zu definieren. Dabei ist es entscheidend zu beachten, dass auch das Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs in rechtlichen Kontexten von Bedeutung ist. In diesem Fall stellte sich heraus, dass der Täter sowohl eine Schreckschusswaffe als auch ein Messer bei sich hatte, was die Gefährlichkeit seiner Handlungen weiter verstärkt.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft werden die Tatsachen weiter untersuchen und rechtliche Schritte einleiten, um den Vorfall zu klären und mögliche Strafen gemäß § 224 StGB zu verhängen.