Das Berliner Bildungszeitgesetz, das am 5. Juli 2021 in Kraft trat, bietet Beschäftigten in Berlin die Möglichkeit, ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse durch anerkannte Weiterbildungen zu erweitern. Der Anspruch auf bis zu zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren zielt darauf ab, lebenslanges Lernen in den Berufsalltag zu integrieren. Alle Beschäftigten im Land Berlin, einschließlich Personen in Berufsausbildung, Arbeitnehmerähnlichen sowie Teilnehmende an Eingliederungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung, haben Anspruch auf diese Bildungszeit.
Die Berliner Bildungszeitgesetz fördert nicht nur die berufliche Weiterbildung, sondern auch die politische Bildung sowie die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Alle Angebote müssen staatsbürgerliche Pflichten oder Gemeinwohlinteressen unterstützen. Es ist wichtig zu beachten, dass ehrenamtliche Tätigkeiten, die mit Vergütungen verbunden sind, nicht den Regelungen des Gesetzes unterliegen. Bereiche von Ehrenamtstätigkeiten, die Anspruch auf Bildungszeit haben, werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.
Kursangebote der Volkshochschule
Die Volkshochschule (VHS) Tempelhof-Schöneberg bietet ein vielfältiges Angebot an Kursen, die im Rahmen des Bildungszeitgesetzes anerkannt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Projektmanagement mit Scrum
- Künstliche Intelligenz und Prompting
- Berufsbezogene Sprachkurse
- Gesundheitsbezogene Angebote
- Politische Bildung
Im aktuellen Herbstprogramm stehen praxisnahe Formate zur Verfügung, die sich an verschiedenen Berufsfeldern und Interessen orientieren. Interessierte können weitere Informationen und eine Übersicht über die Kurse auf der Internetseite der VHS einsehen.
Ansprüche und Regelungen
Wie Haufe schreibt, haben die Beschäftigten in Berlin Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Dieser Anspruch ermöglicht es, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge besser zu verstehen und sich somit aktiver in das gesellschaftliche Leben einzubringen. Bei einer regulären Fünf-Tage-Woche beträgt der Anspruch auf Bildungszeit fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Es ist jedoch möglich, im Vorgriff auf das folgende Jahr bis zu zehn Arbeitstage zusammenzulegen.
Zusätzlich regelt das Gesetz, dass bei mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche der Anspruch entsprechend erhöht oder verringert wird. Bruchteile eines Tages werden zu Gunsten der Anspruchsberechtigten aufgerundet.
Unbenutzte Bildungszeit kann jedoch nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Gleichstellung aller Beschäftigten sowie der Teilhabe von Menschen mit verschiedenen Hintergründen, was im Kontext der politischen Bildung und beruflichen Weiterbildung besonders betont wird.
Die Einführung dieses Gesetzes und die damit verbundenen Angebote des Landes Berlin stärken das Engagement der Beschäftigten im Bereich der Weiterbildung und fördern eine aktive Beteiligung an der Gesellschaft. Die Verantwortung und Initiative liegen dabei sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Arbeitnehmern.