Berlins Polizei erhält schärfere Befugnisse: Videoüberwachung im Fokus!

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Berlin diskutiert am 6.11.2025 eine Novelle des Polizeigesetzes zur Erhöhung der Sicherheitsbefugnisse und Videoüberwachung.

Berlin diskutiert am 6.11.2025 eine Novelle des Polizeigesetzes zur Erhöhung der Sicherheitsbefugnisse und Videoüberwachung.
Berlin diskutiert am 6.11.2025 eine Novelle des Polizeigesetzes zur Erhöhung der Sicherheitsbefugnisse und Videoüberwachung.

Berlins Polizei erhält schärfere Befugnisse: Videoüberwachung im Fokus!

Im Berliner Abgeordnetenhaus wird derzeit eine umfassende Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) diskutiert, die das Polizeirecht in der Hauptstadt grundlegend verändern soll. Das ASOG, das seit rund 50 Jahren in Kraft ist, regelt die Befugnisse der Polizei und steht nun im Fokus intensiver Debatten. Die CDU-SPD-Koalition argumentiert, dass die Verschärfungen notwendig sind, um die Polizei besser auf die wachsenden Bedrohungen durch Kriminalität und Terroranschläge vorbereiten zu können. Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU, hebt hervor, dass die Anpassung der rechtlichen Befugnisse an die aktuelle Gefahrenlage unerlässlich sei und bezeichnet die geplanten Änderungen als dringend erforderlich.

Mit rund 750 Seiten umfasst die Novelle einen gewaltigen Umfang und wurde erstmals im Plenum des Landesparlaments behandelt. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) führt an, dass es sich um die umfangreichste Modernisierung des ASOG handelt, die je stattgefunden hat. Der Gesetzentwurf ist für 2025 als Verabschiedungstermin vorgesehen und soll die Polizeiarbeit durch technische Neuerungen optimieren. Der CDU-Innenexperte Dregger spricht von einem „Quantensprung“ und einem der bedeutendsten Gesetzentwürfe in der Geschichte des Abgeordnetenhauses, was die Tragweite der Änderungen verdeutlicht.

Neue Befugnisse für die Polizei

Die vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen sollen der Polizei weitreichendere Befugnisse verleihen. So wird die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Alexanderplatz und dem Görlitzer Park erlaubt. Zudem dürfen Überwachungskameras der Berliner Verkehrsbetriebe künftig Aufzeichnungen 72 Stunden aufbewahren, anstatt wie bisher nach 48 Stunden zu löschen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), die es der Polizei erlaubt, auch verschlüsselte Nachrichten über Messengerdienste wie WhatsApp und Telegram zu überwachen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abwehr von organisierter Kriminalität und Terrorismus zu verbessern.

Zusätzlich sind geplante Online-Durchsuchungen von Laptops vorgesehen, um terroristische Straftaten zu verhindern. Die Innensenatorin betont jedoch, dass trotz dieser Maßnahmen der Grundrechtsschutz gewahrt werden soll und ein Gerichtsvorbehalt vorgesehen ist. Während die Koalition die neuen Regelungen als eine Verbesserung des Schutzes der Bürger ansieht, steht die Reform in der politischen Debatte stark in der Kritik.

Kritik von der Opposition

Die Grünen-Fraktion bezeichnet den Gesetzentwurf als einen „Wunschzettel für einen Überwachungsstaat“ und äußert Bedenken, dass die Maßnahmen tatsächlich zu mehr Sicherheit führen. Auch die Linke kritisiert die Regierungskoalition für das angestrebte Überwachungsniveau und stellt die Notwendigkeit derart restriktiver Maßnahmen infrage. Die AfD wiederum wirft der schwarz-roten Koalition Symbolpolitik vor und bezweifelt, dass sich die Gewaltkriminalität in Berlin durch die Novelle tatsächlich verändern wird.

Die Debatte um das Polizeigesetz ist ein Spiegelbild der schwierigen Balance zwischen Sicherheit und Freiheit, die in der heutigen Gesellschaft immer wieder neu ausgelotet werden muss. Inwieweit die geplanten Maßnahmen zu einer echten Verbesserung der Sicherheitslage in Berlin führen, bleibt abzuwarten.

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