Ab heute digital und ohne Termin!
Berlin stellt ab Montag, dem 30. September 2024, einen neuen Online-Service für den Antrag auf Wohnberechtigungsschein und Einkommensbescheinigung vor. Diese Initiative soll nicht nur die Bürgerinnen und Bürger entlasten, sondern auch die Terminlage in den Bürgerämtern verbessern. Durch die digitale Einreichung der Anträge ab 12:00 Uhr mittags wird der Zugang zu gefördertem Wohnraum deutlich erleichtert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gibt bekannt, dass dieser Schritt auch die Arbeitsbelastung der Bürgerämter reduzieren wird.
Die Wohnberechtigungsschein und die Einkommensbescheinigung sind entscheidende Dokumente, um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erhalten. Durch den digitalen Prozess werden bürokratische Hindernisse beseitigt und die Bearbeitungszeiten verkürzt. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, ihre Anträge jederzeit und von überall online einzureichen. Die Anträge für den WBS sind unter www.service.berlin.de/dienstleistung/120671/ verfügbar, während die Einkommensbescheinigung unter www.service.berlin.de/dienstleistung/326824/ abgerufen werden kann.
Eine neu eingeführte Regelung ermöglicht Haushalten mit mittleren Einkommen den Zugang zu gefördertem Wohnraum. Insbesondere für Mieterinnen und Mieter, die in Wohnungen mit Wohnraumfördermitteln aus dem Jahr 2015 leben, ist die regelmäßige Einreichung der Einkommensbescheinigung von großer Bedeutung. Der Online-Antragsassistent basiert auf dem „IKT-Basisdienst Digitaler Antrag” der Senatskanzlei, um Antragsprozesse effizient zu digitalisieren. Es ist jedoch wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen.
Quelle: www.berlin.de