Am 6. Dezember 2025 hat die Berliner Landesregierung umfassende Änderungen des Polizeigesetzes beschlossen, die weitreichende Implikationen für die Bürgerinnen und Bürger haben. Inmitten maroder Schulen, knapper Wohnungen und brüchiger Brücken versucht die Politik, mit einer neuen Sicherheitsarchitektur auf die Herausforderungen der urbanen Kriminalität zu reagieren. Die Änderungen, die mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition verabschiedet wurden, ermöglichen der Polizei eine dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raums und enthalten etwa 750 Seiten an Regelungen.
Ein zentrales Element der neuen Regelungen ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Videoüberwachung. Dies umfasst die Installation von Kameras in kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Alexanderplatz, Kottbusser Tor, Görlitzer Park und weiteren stark frequentierten Bereichen. Diese Kameras sollen nicht nur Bilder aufzeichnen, sondern auch außergewöhnliches Verhalten automatisch erkennen, sobald die geplante Kamera-KI in Betrieb genommen wird. In diesem Zusammenhang wird bereits auf Verhaltensscanner verwiesen, die derzeit in Städten wie Mannheim und Hamburg getestet werden. Erste Kameras sollen im und um den Görlitzer Park installiert werden, der nun durch einen Zaun gesichert und nur tagsüber zugänglich ist.
Neue Überwachungsmethoden und Datenverwendung
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen ist die Polizei befugt, das Internet nach Bildern von Personen zu durchsuchen, selbst ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat. Informationen über soziale Kontakte und Bewegungsprofile sollen in einer neu geschaffenen Superdatenbank zusammengeführt werden. Diese Daten könnten auch zur Ausbildung kommerzieller KI verwendet werden. Außerdem ist die Nutzung von sogenannten Staatstrojanern erlaubt, um Telefondaten auszulesen, während es zudem gestattet ist, heimlich in Wohnungen einzubrechen, um die notwendige Software zu installieren.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) war während der Sitzung, die von Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler geleitet wurde, abwesend. senator Gaebler führt aus, dass die neuen Regelungen die Polizei besser ausstatten, um gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität vorgehen zu können. Neben den weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten beinhalten die Änderungen auch spezifische Schutzmaßnahmen für Frauen vor häuslicher Gewalt. Gewalttätige Männer können bis zu 28 Tage aus der Wohnung verwiesen werden, und elektronische Fußfesseln zur Überwachung des Aufenthaltsorts können eingesetzt werden.
Kritik an den Gesetzesänderungen
Die Entscheidungsfindung schlägt hohe Wellen, da Grüne und Linke Bedenken hinsichtlich eines drohenden Überwachungsstaates äußern. Kritiker sehen die Gesetzesänderungen als übergriffig an und befürchten, dass solche Maßnahmen die bürgerlichen Freiheiten gefährden. Auch die AfD hat sich geäußert und die Änderungen als unzureichend kritisiert. Sie betonen, dass man die Rolle von Ausländern in der Kriminalität stärker berücksichtigen müsse.
Die gesetzlichen Maßnahmen bieten der Berliner Polizei eine erhebliche Ausweitung ihrer Befugnisse. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf die Ordnung und Sicherheit in der Hauptstadt auswirken werden. Während einige die neue Sicherheitspolitik begrüßen, fürchten andere um ihre Grundrechte.
Die Details zu den verabschiedeten Maßnahmen sind unter anderem in den Berichten von netzpolitik.org und n-tv zu finden.