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In einem aufsehenerregenden Schritt hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Die betroffenen Buchläden sind die „zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, die „Rote Straße“ in Göttingen und „The Golden Shop“ in Bremen. Diese Entscheidung hat in der Kulturszene für große Aufregung gesorgt, da die Buchhandlungen von einer Jury aufgrund ihres literarischen Sortiments und ihres Engagements in der Lese- und Literaturförderung ausgewählt wurden. Weimer rechtfertigte seinen Ausschluss mit Ergebnissen einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz, die auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ hinweisen.[1]

Die Buchhandlung „zur schwankenden Weltkugel“ hat bereits angekündigt, juristisch gegen Weimer vorzugehen. Die Klage zielt darauf ab, den Preis zu erhalten, wie von der Jury empfohlen. Weitere Klagen von den betroffenen Buchhandlungen sollen Anfang der kommenden Woche eingereicht werden. Die Anwälte fordern dabei nicht nur die Wiederherstellung der ursprünglichen Preisvergabe, sondern auch Auskunft über die Gründe und Abläufe der Einflussnahme auf die Preisvergabe. Es wird eine gerichtliche Überprüfung des Haber-Verfahrens angestrebt, das die Einbeziehung des Verfassungsschutzes vor der Vergabe staatlicher Fördermittel betrifft[2].

Reaktionen und Unterstützung

Die Entscheidung von Weimer ist nicht ohne Widerstand geblieben. Mechthild Röttering, Geschäftsführerin der „Rote Straße“, äußerte scharfe Kritik und bezeichnete das Vorgehen als Einschüchterung. Sebastian Guggolz, Vorsteher des Börsenvereins, sieht in Weimers Entscheidung eine alarmierende Entwicklung und fordert mehr Transparenz in der Preisvergabe. Auch der Steidl-Verlag und das Literarische Zentrum Göttingen haben ihre Unterstützung für die betroffenen Buchhandlungen ausgesprochen und den Ausschluss kritisiert.[3]

Der Deutsche Buchhandlungspreis ist mit Preisgeldern zwischen 7.000 und 25.000 Euro verbunden und würdigt Buchhandlungen, die sich kulturell engagieren, innovative Geschäftsmodelle haben oder Literaturförderung betreiben. Die Preisvergabe erfolgt durch eine Jury aus Branchenvertretern, die dem Kulturbeauftragten eine Liste vorschlägt. Weimer hat jedoch in seiner Verteidigung betont, dass keine staatlichen Gelder an Institutionen mit verfassungsfeindlichen Elementen vergeben werden dürfen und dass seine Entscheidung im Einklang mit der Bundesregierung steht, die politischem Extremismus entgegenwirkt.[2]

Historischer Kontext

Es ist erwähnenswert, dass alle drei betroffenen Buchhandlungen in der Vergangenheit von früheren Kulturstaatsministern gewürdigt wurden. Die „Rote Straße“ hat Unverständnis über die Einstufung durch den Verfassungsschutz geäußert und sieht sich als Teil der Stadtgesellschaft. Die Grundlage für die Entscheidung Weimers ist ein umstrittener Erlass aus dem Jahr 2017, der bisher nicht im Kulturbereich angewendet wurde. Diese Entwicklung wirft grundlegende Fragen zur Kunstfreiheit und zur Rolle des Verfassungsschutzes im Kulturbereich auf.[3]