Der Bundestag steht vor einer gewichtigen Entscheidung, die die deutsche politische Landschaft nachhaltig verändern könnte. In Kürze wird erstmals über das Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) debattiert. Angestoßen wurde dieser Antrag von einer Gruppe von Abgeordneten aus den Reihen der CDU/CSU, der Linkspartei, den Grünen und der SPD. Interessanterweise unterstützen jeweils mindestens zehn Abgeordnete aus diesen Fraktionen den Antrag.
Hinter dem Vorstoß steht der sächsische CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz. Fast ein Jahr hat er daran gearbeitet und sich um Unterstützung bemüht. Nun hat er schließlich die nötigen fünf Prozent der Abgeordneten hinter sich gebracht, um ein überfraktionelles Anliegen in den Bundestag einzubringen. Besondere Brisanz erhielt die Initiative durch die jüngsten Wahlergebnisse in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Dort hatte die AfD jeweils beeindruckende rund 30 Prozent der Stimmen erzielt.
Politische Reaktionen und das rechtliche Fundament
Laut einem Bericht der Welt argumentieren die Antragsteller, dass die AfD mit einer „aktiv kämpferisch-aggressiven Haltung“ die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wolle. Diese Bedingung muss gemäß der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für ein Parteiverbot zwingend erfüllt sein. Sollte das Verbot nicht durchgesetzt werden, fordern die Parlamentarier hilfsweise, dass die AfD „von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen“ wird. Ohne diese Finanzierung wäre die Partei nahezu handlungsunfähig.
Im Bundestag bleibt bislang jedoch unklar, ob tatsächlich eine Mehrheit für den Verbotsantrag gefunden werden kann. Während sich Abgeordnete aus fast allen Fraktionen hinter den Antrag gestellt haben, bleibt die FDP außen vor. Katja Adler, Abgeordnete der FDP, äußerte auf X substanzielle Kritik. Ihrer Meinung nach wirke der Antrag so, als hätten die Unterstützer eher Angst vor der Demokratie, als dass sie die Demokratie schützen würden.
Historische und internationale Vergleiche
Interessant ist auch der historische Kontext. In der Vergangenheit scheiterten Bundesregierung und Bundestag zweimal daran, die NPD (heute: Heimat) zu verbieten. Begründet wurde dies mit der fehlenden sogenannten Potentialität – es bestand keine reale Gefahr, dass die Partei tatsächlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen könnte. Bei der AfD sehen die Antragsteller dies jedoch anders.
Deutschland steht damit im westlichen Vergleich einzigartig da. Es ist das einzige westliche Land, in dem ernsthaft versucht wird, eine bedeutende Oppositionspartei zu verbieten. Sollte dieser Versuch erfolgreich sein, würde die Bundesrepublik ein weiteres Alleinstellungsmerkmal in der politischen Landschaft der westlichen Demokratien einnehmen.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls siehe den Bericht auf jungefreiheit.de.