79-Jähriger rast vor Polizei – Verbotenes Rennen in Schmöckwitz!

79-Jähriger rast vor Polizei – Verbotenes Rennen in Schmöckwitz!
Schmöckwitz, Deutschland - Am 23. Juni 2025 flüchtete ein 79-jähriger Mann mit einem Motorrad vor der Polizei in Schmöckwitz, nachdem er bei Geschwindigkeitsmessungen auf dem Adlergestell Richtung Grünau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte. Um 12:25 Uhr ignorierte der Motorradfahrer die Halteaufforderung eines Polizisten und beschleunigte stark. Seine Flucht führte ihn in Richtung Wassersportallee, wo er mehrere Fahrzeuge überholte und damit den Gegenverkehr zum Abbremsen zwang. An einer Engstelle misslang schließlich der Versuch, über einen Waldweg zu fliehen, und die Polizei konnte ihn stoppen.
Während der Verfolgung gefährdete der Fahrer nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch Radfahrer, als er auf Höhe Kablower Weg links abbog. Die Polizei stellte den Führerschein sowie das Motorrad des Mannes sicher. Aufgrund seines Verhaltens muss der 79-Jährige sich nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten. Ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 3 (Ost) hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Diese Situation wirft auch ein Licht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, insbesondere in Hinblick auf § 315d StGB.
Rechtslage und Verkehrssicherheit
Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wird Polizeiflucht vergleichbar mit einem Rennen betrachtet, was bedeutet, dass die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt sind. Die Gesetzesbegründung deutet darauf hin, dass nicht nur die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, betrachtet wird, sondern auch das subjektive Empfinden und die Verkehrslage. Der Gesetzgeber hat absichtlich auf das Wort „allein“ verzichtet, was eine breitere Interpretation der Absicht erlaubt, auch in Fällen von Polizeiflucht.
Die langfristige Strategie der EU, seit 2010 einen europäischen Raum für Straßenverkehrssicherheit zu schaffen, erfordert zusätzliche Maßnahmen, um die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern. Diese Initiative zielt darauf ab, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu senken. Im Jahr 2021 stieg die Zahl der Verkehrstoten in der EU um 6 % im Vergleich zum Vorjahr, was ein dringendes Handeln zur Verbesserung der Sicherheit erfordert. Die EU hat bereits eine Reihe von Initiativen ergriffen, um diese Ziele zu erreichen, darunter neue Leitlinien zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Regelungen für alkoholbedingte Fahrvergehen.
Die Geschehnisse in Schmöckwitz verdeutlichen, wie wichtig es ist, Verkehrssicherheit ernst zu nehmen. Solche Vorfälle sind nicht nur gefährlich für die Personen an der Unfallstelle, sondern stellen auch einen Verstoß gegen die Regeln dar, die die EU, vertreten durch verschiedene gesetzgeberische Initiativen, festgelegt hat. Neben der gesetzlichen Ahndung ist auch die Aufklärung und Prävention entscheidend, um den Straßenverkehr sicherer zu machen.
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Ort | Schmöckwitz, Deutschland |
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