Berlin Aktuell

Verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chat-Nachrichten können zur Ablehnung von Polizeibewerbern führen

Urteil: Bewerber für Polizeidienst kann wegen Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole abgelehnt werden

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Bewerber für den Polizeidienst abgelehnt werden können, wenn sie verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chat-Nachrichten empfangen oder versenden. Das Weiterleiten rassistischer und den Holocaust verharmlosender Bilder allein reicht zwar nicht aus, um eine rechtsradikale Überzeugung abzuleiten, aber das unreflektierte Versenden von Bildern mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ist laut dem Gericht ausreichend, um die charakterliche Eignung eines Bewerbers anzuzweifeln. Das Urteil (VG 36 K 384/22) erging im Zusammenhang mit einem Fall, bei dem die Berliner Polizei einen Bewerber aufgrund fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt hatte. Der im Jahr 2000 geborene Mann klagte gegen diese Entscheidung.

Laut Gericht wurden in strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Bewerber Chat-Verläufe auf dessen Handy sichergestellt, in denen er drei Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen empfangen und diese an mindestens drei weitere Personen weitergeleitet hatte. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde, da der Tatverdacht nicht ausreichte, sah das Gericht den Vorfall als ausreichend an, um dem Mann eine fehlende Eignung für den Polizeidienst zu attestieren. Dabei sei es unerheblich, ob das Versenden der Bilder strafrechtlich relevant sei.

Die Verwaltungsrichter betonten, dass an Polizisten besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden müssten. Als Vertreter des Staates sollten sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und Menschen jeglicher Herkunft und Religion respektieren und schützen. Der Kläger habe zudem nicht gezeigt, dass er sein Fehlverhalten reflektiert habe und in der Lage sei, daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer untadeligen charakterlichen Eignung für den Polizeidienst. Rechtsradikales Gedankengut und die Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole sind unvereinbar mit den Anforderungen an Polizisten, die für die Sicherheit und den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger sorgen sollen. Solche Vorfälle müssen bei der Bewerberauswahl ernst genommen und gegebenenfalls als Ablehnungsgrund herangezogen werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Auswirkungen auf ähnliche Fälle in anderen Bundesländern haben wird.

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Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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