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Sicherheitsrisiken beim LNG-Terminal Mukran – Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme

Am 2. Mai 2024 hat die Gemeinde Ostseebad Binz vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran gestellt. Sie beantragte auch eine Zwischenverfügung, um die geplante Inbetriebnahme bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts zu stoppen.

In dem Antrag geht es um die Betriebsgenehmigung des LNG-Terminals, die am 29. April 2024 veröffentlicht wurde. Das Terminal besteht aus zwei Regasifizierungsschiffen (FSRUs), einem Tankschiff und weiteren landseitigen Anlagen.

Der Antrag basiert auf vier Fachgutachten. Eines davon ist ein Sicherheitsbericht der Betreiberin Deutsche ReGas, der von der renommierten Ingenieurgesellschaft Aquadot begutachtet wurde. Die Gesellschaft für Sicherheitstechnik/Schiffssicherheit Ostsee (GSSO) wurde beauftragt, das Risiko schwerer Unfälle sowie die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung im Hafen Mukran zu prüfen.

Die Gutachten haben ergeben, dass die Störfallrisiken des LNG-Terminals nicht akzeptiert werden können. Es gibt ein hohes Kollisionsrisiko beim Navigieren der Schiffe im engen Hafen von Mukran. Die Bekämpfung von Bränden oder Explosionen auf den Schiffen ist sowohl land- als auch seeseitig kaum möglich. Die Folgen schwerwiegender Unfälle könnten zu Verbrennungen und Explosionen in einem großen Umkreis führen.

Das geplante Terminalkonzept mit diesen Sicherheitsrisiken in unmittelbarer Nähe zu Wohn- und Kurgebieten verstößt gegen deutsche und internationale Sicherheitsstandards für schwimmende Störfallanlagen.

Neben dem Antrag der Gemeinde Ostseebad Binz werden in der kommenden Woche vier weitere Anträge gestellt. Darunter sind Anträge von Anwohnern von Neu-Mukran, die in unmittelbarer Nähe des Betriebsbereichs leben, und ein Antrag des Eigentümers einer Ferienanlage in Neu-Mukran. Auch das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., stellt einen Antrag für die betroffene Jugendherberge, die sich am Ostseestrand nahe des Hafens Mukran befindet.

Die lokale Auswirkung dieses Antrags auf das LNG-Terminal Mukran ist erheblich. Die Gemeinde Ostseebad Binz und ihre Bewohner sind besorgt über die Sicherheit des Terminals und die möglichen Auswirkungen von Unfällen oder Störfällen auf ihre Wohn- und Kurgebiete. Die Anträge der Anwohner und des Jugendherbergswerks zeigen, dass nicht nur die Gemeinde, sondern auch andere lokale Interessenvertreter besorgt sind.

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Eine Tabelle mit relevanten Informationen könnte folgendermaßen aussehen:

| Name des Antragstellers | Entfernung vom Terminal |
|----------------------------------|--------------------|
| Gemeinde Ostseebad Binz | - |
| Anwohner Neu-Mukran | 120-150 Meter |
| Eigentümer Ferienanlage Neu-Mukran | 600 Meter |
| Deutsches Jugendherbergswerk | am Ostseestrand |

Diese Informationen verdeutlichen die Nähe der antragstellenden Parteien zum LNG-Terminal Mukran und ihre potenzielle Betroffenheit von möglichen Unfällen oder Störfällen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme des Terminals noch nicht entschieden ist und das Gericht eine endgültige Entscheidung treffen wird. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf die Sicherheitsbedenken der Gemeinde und der Antragsteller reagieren wird.

Historische Fakten könnten in den Artikel eingefügt werden, um den Kontext des LNG-Terminals in Mukran zu betonen. Zum Beispiel könnte erwähnt werden, dass das Terminal Teil des geplanten Ausbaus des Hafens Mukran ist, der bereits in den 1990er Jahren begann. Dieser Ausbau zielt darauf ab, den Hafen für den internationalen Handel zu eröffnen und die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu fördern.

Die Anträge und die darauffolgende Entscheidung des Gerichts werden zweifellos Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des LNG-Terminals Mukran haben. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Sicherheitsbedenken bewerten wird und ob das Terminal letztendlich in Betrieb genommen werden darf. Die Bürger von Ostseebad Binz und andere lokale Interessenvertreter werden das Verfahren aufmerksam verfolgen.



Quelle: Geulen & Klinger Rechtsanwälte / ots

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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