
Ein aktueller Vorfall bei Kaufland sorgt für Aufsehen und wirft Fragen zu den Rechten von Supermarkt-Mitarbeitern und Kunden auf. Ein Kunde teilte seine Erlebnisse in einem Reddit-Beitrag, in dem er berichten konnte, dass er gleich zweimal hintereinander an der Kasse kontrolliert wurde. Der Alarm an der Kasse ging los und verstummte erst, nachdem er seine Taschen entleert hatte. Der Kunde vermutete, dass er wegen seines auffälligen Äußeren – er trägt seit über 18 Jahren Dreadlocks – und seiner häufigen Rückgabe von Pfandflaschen ins Visier geraten sei. Er wies darauf hin, dass solche Kontrollen für ihn als diskriminierend wahrgenommen werden, da er nie etwas gestohlen habe und trotzdem so behandelt werde. Diese Kritik wurde heftig in den Kommentaren von anderen Reddit-Nutzern diskutiert, wobei einige die Maßnahmen als innerhalb des Hausrechts von Kaufland betrachten, während andere die rechtliche Zulässigkeit in Frage stellten. Laut der Verbraucherzentrale sind solche Taschenkontrollen jedoch unzulässig und stellen einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, was rechtlich nicht akzeptiert wird, wie [berlin-live.de](https://www.berlin-live.de/panorama/vermischtes/kaufland-pfandbon-kontrolle-kasse-id341809.html) berichtet.
Rechte der Mitarbeiter und Kontrolle durch Kassierer
Doch was dürfen Kassierer überhaupt tun? Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Mitarbeiter dürfen Taschenkontrollen nur durchführen, wenn es einen konkreten Verdacht auf Diebstahl gibt, und nicht willkürlich. Ein Überblick von echo24 zeigt, dass Supermarkt-Kassierer keine Kontrollen ohne Grund vornehmen dürfen. Diese Regelung bezieht sich auf die Rechte der Kunden, die in Deutschland vor ungerechtfertigten Kontrollen geschützt sind. Zudem darf das Annahme von Trinkgeld oder das Ablehnen von Bargeldzahlungen unter bestimmten Umständen erfolgen, während ein Hausverbot nur bei berechtigtem Anlass, wie z.B. Belästigung oder Diebstahl, ausgesprochen werden kann. Daher bleibt die Frage, ob die praktizierte Kontrolle durch die Mitarbeiter von Kaufland rechtlich haltbar ist. Ein Verweis auf zugehörige Schilder, die zu Kontrollen auffordern, ändert an der Rechtslage nichts, wie [echo24.de](https://www.echo24.de/leben/verbraucher/einkauf-taschen-kontrolle-supermarkt-kassierer-erlaubt-verboten-verkaeufer-kunde-ausweis-bezahlen-93216933.html) informiert.