Nach einem Brand im Februar 2020 stehen in der Graefestraße 13 in Berlin-Kreuzberg viele Wohnungen leer. Nicht weit entfernt stehen auch in der Hasenheide 47 seit zwei Jahren etwa 25 Wohnungen leer. Dagegen will das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nun rechtlich vorgehen – mit dem Wirtschaftsstrafgesetz. Dieses würde allerdings das erste Mal auf solche Fälle angewandt.
In beiden Fällen gebe es wenig oder keinen Fortschritt der notwendigen Baumaßnahmen, die den Mieter:innen eine Rückkehr ermöglichen würden. Das Bezirksamt spricht von einem Verdacht auf sogenanntes „Fristensurfen“. Das bedeutet, dass Absichten zu Baumaßnahmen immer wieder formell erklärt und fristgerecht vorgelegt, die Maßnahmen selbst aber nie durchgeführt werden. „Leerstand wird so künstlich erhalten, um in einem absehbaren Zeitraum die Wohnungen renditenorientiert zu veräußern“, heißt es in einer Mitteilung der Grünen-Fraktion. Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) kündigte in der jüngsten Bezirksverordnetenversammlung an, zwei Verfahren gegen die Verdrängung aus sogenannten „Problemimmobilien“ von Mieter:innen zu prüfen. Dafür soll zum ersten Mal Paragraf 6 des Wirtschaftsstrafgesetzes angewendet werden. Demnach könnte die Absicht, Mieter:innen durch bauliche Veränderung zu einer Kündigung oder Mitwirkung an der Aufhebung des Mietverhältnisses zu veranlassen, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eine Rechtssprechung gebe es dazu allerdings nicht. Der Baustadtrat will mit diesem Vorstoß Präzedenzfälle schaffen, um Klarheit für Mieter:innen und die Verwaltung zu schaffen. „Wie die Erfolgsaussichten vor Gericht am Ende sind, wissen wir nicht. Dennoch wollen wir es probieren, um mit dem neuen Instrument Erfahrungen zu sammeln und um ein Signal zu setzen“, sagt er. Für die zwei Verfahren soll die sogenannte AG Problemimmobilien einberufen werden, an der laut Schmidt das Rechtsamt und die Bereiche Bauaufsicht, Milieuschutz und Zweckentfremdung teilnehmen sollen.
Zwei Wohngebäude in Berlin-Kreuzberg, die Graefestraße 13 und die Hasenheide 47, stehen seit einiger Zeit größtenteils leer. Die notwendigen Baumaßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnungen für die Mieter:innen sind bisher kaum vorangekommen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat nun beschlossen, rechtliche Schritte gegen den Leerstand einzuleiten und dabei erstmals das Wirtschaftsstrafgesetz anzuwenden. Es besteht der Verdacht, dass die Absicht zur Durchführung von Baumaßnahmen lediglich vorgeschoben wird, um den Leerstand aufrechtzuerhalten und langfristig profitabel zu verkaufen. Die Grünen-Fraktion spricht von sogenanntem "Fristensurfen", bei dem die Absichtserklärungen fristgerecht vorgelegt, die eigentlichen Baumaßnahmen jedoch nicht durchgeführt werden. Baustadtrat Florian Schmidt will mit diesem Vorgehen Präzedenzfälle schaffen, um Mieter:innen und der Verwaltung Klarheit zu verschaffen. Der Paragraf 6 des Wirtschaftsstrafgesetzes ermöglicht es, Handlungen, die Mieter:innen zur Kündigung oder zur Aufhebung des Mietverhältnisses veranlassen sollen, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Bisher gibt es jedoch keine Rechtsprechung dazu. Dennoch möchte Schmidt das Instrument nutzen, um Erfahrungen zu sammeln und ein Signal zu setzen. Für die beiden Verfahren soll eine Arbeitsgruppe zum Thema Problemimmobilien eingerichtet werden, an der das Rechtsamt sowie die Bereiche Bauaufsicht, Milieuschutz und Zweckentfremdung beteiligt sein sollen. Dieser Schritt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg könnte weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit leerstehenden Immobilien in Berlin haben. Es könnte eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um Eigentümer:innen zur Verantwortung zu ziehen und Leerstand aktiv zu bekämpfen. Die beiden betroffenen Wohngebäude in der Graefestraße und der Hasenheide könnten als Testfälle dienen, um die Wirksamkeit des Wirtschaftsstrafgesetzes im Kampf gegen Leerstand zu erproben. Sollte das Bezirksamt Erfolg haben, könnte dies einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in ganz Berlin und möglicherweise auch darüber hinaus schaffen. Quelle: Gemäß einem Bericht von
www.tagesspiegel.de