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Laubbläser in Berlin: Regeln beachten, um hohe Bußgelder zu vermeiden!

Endlich ist es wieder so weit: Berlin erstrahlt dank der Blätterkleider der Bäume in den Herbstfarben Gelb, Orange und Rot. Die Gehwege sind inzwischen auch schon mit dem bunten Laub bedeckt. Doch so idyllisch der Anblick auch ist, er bedeutet jede Menge Arbeit für Hausbesitzer, Gartenfreunde und Co. – denn das ganze Herbstlaub muss schließlich weggeschafft werden! Hierbei greifen viele Berliner gerne zum Laubbläser oder Laubsauger. Aber Achtung, wer ein paar wichtige Regeln für die Nutzung nicht beachtet, muss mit einem heftigen Bußgeld rechnen …

Bis zu 50.000 Euro Strafe, wer falsch pustet!

Das Bezirksamt von Berlin-Reinickendorf informiert jetzt alle Laub-Bekämpfer: „Die Geräte dürfen aufgrund ihrer Lautstärke, die über 120 Dezibel betragen kann, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Geräte mit dem EG-Umweltzeichen CE können hingegen werktags zwischen 7 und 20 Uhr eingesetzt werden“, erklärt die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel (CDU).

Achtung: Wer sich nicht an die oben genannten Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestraft werden. Wird der Laubbläser oder -sauger dann auch noch sonntags oder an einem Feiertag benutzt, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro!

Den Einsatz der lärmenden Puster sollte man sich ohnehin doppelt überlegen: Laubbläser verrichten zwar ihre Arbeit zuverlässig und schnell – sie sind aber auch sehr laut, verbrauchen viel Energie, stoßen Abgase aus und gefährden Insekten und andere Kleinstlebewesen, die für den natürlichen Kreislauf wichtig sind. Daher appelliert die Bezirksstadträtin: „Ich möchte […] dazu aufrufen, auch die traditionellen Gartengeräte wie Besen, Rechen und Harke für die Laubentfernung zu nutzen, um einen positiven Beitrag für den Umwelt- und Tierschutz zu leisten.“ ■

Laubbläser in Berlin: Was gibt es zu beachten?

Gemäß einem Bericht von www.berliner-kurier.de, dürfen Laubbläser und Laubsauger aufgrund ihrer Lautstärke nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt werden. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist der Einsatz an Werktagen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr erlaubt. Geräte mit dem EG-Umweltzeichen CE können jedoch werktags zwischen 7 und 20 Uhr verwendet werden. Das Nichtbeachten dieser Regeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Werden die Geräte auch an Sonn- oder Feiertagen benutzt, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Es ist jedoch ratsam, den Einsatz von Laubbläsern und -saugern zu überdenken. Denn während diese Geräte ihre Arbeit schnell erledigen, sind sie auch sehr laut, verbrauchen viel Energie und stoßen Abgase aus. Darüber hinaus gefährden sie Insekten und andere Kleinstlebewesen, die für den natürlichen Kreislauf wichtig sind. Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel (CDU), appelliert daher an die Berliner, auch traditionelle Gartengeräte wie Besen, Rechen und Harke zur Laubentfernung zu nutzen und somit einen positiven Beitrag zum Umwelt- und Tierschutz zu leisten.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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