Ein neuer Ansatz zur Förderung der Herzgesundheit durch Psychotherapeut*innen statt nur Medikamenten
Im Hinblick auf die heutige Anhörung im Bundesgesundheitsministerium hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Herzgesundheit vorgelegt. Dabei kritisiert sie die unzureichenden Präventionsmaßnahmen im Entwurf und ihre Beschränkung auf die Verabreichung von Medikamenten.
„Die Verwendung von Statinen, Medikamenten zur Raucherentwöhnung und zusätzlichen Gesundheitsuntersuchungen als Präventionsmaßnahmen beginnt viel zu spät. Verhältnisprävention und die Förderung eines gesunden Lebensstils sollten durch den Entwurf des Gesetzes zur Herzgesundheit gefördert werden. Die Bereitstellung von Präventionsgeldern ausschließlich für medikamentöse Prävention ist der falsche Ansatz und widerspricht dem Ziel der Prävention“, betont Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Was zu einem gesunden Lebensstil beiträgt, muss Kindern und Jugendlichen frühzeitig vermittelt werden. Das ist Gesundheitskompetenz, die nicht durch Medikamente ersetzt werden kann“, fügt Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK, hinzu.
Die BPtK hält es zudem für einen Fehler, dass im Referentenentwurf nur organische Risiken für kardiovaskuläre Erkrankungen mit präventiven Maßnahmen reduziert werden sollen. „Stress, der unangemessene Umgang mit Stress und psychische Erkrankungen sind ebenfalls wesentliche Faktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Daher ist es wichtig, dass auch Psychotherapeut*innen endlich Präventionsempfehlungen aussprechen können“, fordert Dr. Benecke.
Weiterhin lehnt die BPtK entschieden ab, dass mit diesem Referentenentwurf die Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin außer Kraft gesetzt und die strukturierte Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgangen werden sollen. Es ist inakzeptabel, dass das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt werden soll, per Rechtsverordnung über die Ausgestaltung von Gesundheitsuntersuchungen und Leistungsansprüchen zu entscheiden und dabei das Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V und die bewährten Strukturen des G-BA zu umgehen.
Die BPtK steht mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit fest. Sie fordert eine ganzheitliche Förderung der Herzgesundheit, bei der Präventionsmaßnahmen nicht auf Medikamentengaben beschränkt sind und auch Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen aussprechen können.