Die Klimagruppe Letzte Generation wird vorerst nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft. Dies ergab eine Prüfung in der Senatsjustizverwaltung in Berlin, die auf Wunsch von Justizsenatorin Felor Badenberg durchgeführt wurde. Die bisherige Verneinung des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die Berliner Strafverfolgungsbehörden sei demnach nicht zu beanstanden, erklärte ein Sprecher der Justizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Die Prüfung wurde von Senatorin Badenberg angestoßen, nachdem es im benachbarten Brandenburg Ermittlungen gegen die Letzte Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegeben hatte. Hintergrund dieser Ermittlungen waren Angriffe von Aktivisten auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt seit April 2022. Das Landgericht Potsdam hatte ebenfalls einen Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung gesehen.
Die Entscheidung in Brandenburg kann jedoch nicht uneingeschränkt auf die Situation in Berlin übertragen werden, erklärte die Justizverwaltung. Es schließe jedoch eine andere Bewertung nicht aus. Die Entwicklung des Protestgeschehens müsse bei der fortlaufenden strafrechtlichen Bewertung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin berücksichtigt werden.
Die Berliner Staatsanwaltschaft betonte bereits in der Vergangenheit, dass die rechtliche Einschätzung der Klimagruppe einer permanenten Neubewertung unterliege.
Die Letzte Generation macht seit 2022 regelmäßig durch Sitzblockaden auf Straßen auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft wurden bisher rund 2000 Verfahren dazu eingeleitet, das Amtsgericht Tiergarten verhandelt wöchentlich über solche Fälle. Die Staatsanwaltschaft versucht seit Mitte Juni auch Entscheidungen im beschleunigten Verfahren gegen Klimaaktivisten zu erreichen, bisher jedoch ohne Erfolg, da umfangreichere Beweisaufnahmen erforderlich sind.