Im Herzen Berlins sind vier Männer ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten, nachdem sie in einer dreisten Betrugsmasche 85 Autos über fünf Unternehmen verkauft haben sollen. Diese Fahrzeuge hatten die Angeklagten zunächst nur geleast oder unter Sicherungseigentum erhalten und waren daher rechtlich nicht die Eigentümer. Laut Informationen der Berliner Staatsanwaltschaft brachten die Täter die Käufer dazu, fälschlicherweise zu glauben, sie hätten das volle Eigentum an den Fahrzeugen erworben. In Wirklichkeit blieben die Leasinggeber und Banken die rechtmäßigen Eigentümer der Autos.
Die mutmaßlichen Betrüger, im Alter von 51, 58, 61 und 71 Jahren, sollen zwischen Juni 2018 und August 2022 agiert haben. Sie erzielten dabei einen Einnahmen von über zwei Millionen Euro, die nun die betrogenen Käufer als Verlust hinnehmen müssen. Diese rechtliche Dreistigkeit wirft auch die Frage nach der Funktion und den Risiken von Sicherungsübereignungen auf, die in solchen Fällen eine zentrale Rolle spielen. Die rechtlichen Feinheiten sind entscheidend, denn im deutschen Recht bleibt das Eigentum bei Leasingverträgen beim Leasinggeber, vergleichbar mit einem Mietverhältnis, wie anwalt-kg.de erläutert.
Rechtslage und Risiken
Die Sicherungsübereignung, zwar kein ausdrücklich geregeltes Sicherungsmittel im Gesetz, hat sich als eine flexible und den wirtschaftlichen Interessen Rechnung tragende Methode etabliert. Im Gegensatz zum strikteren Faustpfandrecht, bei dem das zu sichernde Objekt beim Kreditgeber bleiben muss, erlaubt die Sicherungsübereignung dem Kreditnehmer, das Fahrzeug oder die Ware weiterhin zu nutzen. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Bei Zahlungsproblemen kann der Gläubiger, der durch Sicherungsübereignung Rechte hat, im Fall der Insolvenz des Schuldners deutlich schlechter dastehen, während alle Gläubiger gleich behandelt werden, was die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert.