Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, Regulierungen für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) einzuführen. Trotz dieser Ankündigung ist bisher nichts geschehen. Die aktuellen Medienberichte über Mitarbeiterseminare einer investorengetragenen MVZ-Kette zeigen, welche Auswirkungen eine ungezügelte Profitgier haben kann und wie sie dem Vertrauen der Menschen in das Gesundheitswesen schadet. Die Bundesärztekammer warnt vor Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen durch den Einfluss fachfremder Finanzinvestoren und appelliert an den Gesetzgeber, entsprechende Regulierungen einzuführen, um die Patientinnen und Patienten zu schützen. Hintergrund der Problematik ist, dass fachfremde Kapitalinvestoren den Gesundheitsmarkt für sich entdeckt haben und durch den Aufkauf kleinerer Krankenhäuser Medizinische Versorgungszentren gründen. Oftmals wird hierbei das Ziel verfolgt, hohe Renditen für die Investoren zu erwirtschaften, indem lukrative Leistungen angeboten und hohe Leistungsmengen erbracht werden. Die Bundesärztekammer hat konkrete Formulierungsvorschläge für eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich erarbeitet und dem Bundesgesundheitsministerium übersandt. Ziel dieser Vorschläge ist es, sicherzustellen, dass das Wohl der Patienten immer Vorrang vor kommerziellen Interessen hat. Auch die Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben einen entsprechenden Antrag mit gleicher Zielrichtung in den Bundesrat eingebracht. Es liegt also ausreichendes Material für eine umfassende Regelung vor. Nun ist es an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, seinen Ankündigungen Taten folgen zu lassen und die notwendigen gesetzlichen Regulierungen auf den Weg zu bringen. Die Positionen der Bundesärztekammer zur Regelung von Medizinischen Versorgungszentren finden Sie in der untenstehenden Tabelle: | Positionen der Bundesärztekammer zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren | |----------------------------------------------------------------------------------------| | Sicherstellung des Patientenwohls vor kommerziellen Interessen | | Einführung von Regulierungen, um Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen zu verhindern | | Bedeutung der Medizinischen Versorgungszentren als Ergänzung der ambulanten Versorgung | | Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, um das Vertrauen der Menschen zu stärken | Es bleibt abzuwarten, ob und wann Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die angekündigten Regulierungen umsetzt und somit einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung leistet.
Quelle: Bundesärztekammer / ots
Quelle: Bundesärztekammer / ots