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Gericht erwirkt einstweilige Verfügung gegen NDR-Podcast ‚Rammstein – Row Zero‘ wegen Verdachtsberichterstattung

Am 07. August 2024 hat Schertz Bergmann, die Anwaltskanzlei von Till Lindemann, eine weitere einstweilige Verfügung gegen den NDR-Podcast "Rammstein - Row Zero" erwirkt. Diese neue Verfügung betrifft die erste Folge des Podcasts und verbietet dem NDR, den Verdacht zu erwecken, dass Till Lindemann sexuelle Handlungen an einer Frau, namens "Cynthia A.", ohne deren Zustimmung und gegen ihren erkennbaren Willen durchgeführt habe.

Die Anwaltskanzlei hatte bereits zuvor erfolgreich eine einstweilige Verfügung in Bezug auf die zweite Folge des Podcasts erwirkt. Das Landgericht Hamburg stimmte der Behauptung zu, dass der Verdacht erweckt wurde und erklärte, dass diese Verdachtserweckung unzulässig sei. Zusätzlich wurden dem NDR zwei falsche Tatsachenbehauptungen untersagt.

Es ist nicht das erste Mal, dass der NDR mit einstweiligen Verfügungen im Zusammenhang mit dem Podcast konfrontiert wird. In Bezug auf die Berichterstattung auf www.tagesschau.de und die Folgen 1 und 2 des Podcasts wurden bereits vier einstweilige Verfügungen erlassen. Zwei weitere Verfügungsanträge für die Folgen 3 und 4 sind derzeit noch vor Gericht anhängig.

Die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg betreffen die unzulässige Verdachtsberichterstattung des NDR. Es wird festgestellt, dass die erforderlichen Beweistatsachen für eine solche Berichterstattung fehlen. Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann setzt sich somit erfolgreich für die Persönlichkeitsrechte von Till Lindemann ein.

Die Folgen des Podcasts "Rammstein - Row Zero" sind inzwischen wieder online verfügbar, nachdem sie aufgrund von Urheberrechtsverletzungen vorübergehend entfernt wurden. Die neuen einstweiligen Verfügungen sollen sicherstellen, dass der NDR keine falschen Verdächtigungen gegenüber Till Lindemann äußert und seine Persönlichkeitsrechte respektiert.

Die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg zeigen, dass Verdachtsberichterstattung rechtliche Konsequenzen haben kann und dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte von prominenten Persönlichkeiten ernst genommen wird.

Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in den noch ausstehenden Verfahren über die Verfügungen für die Folgen 3 und 4 des Podcasts entscheiden werden.

Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann wird weiterhin die Interessen von Till Lindemann vertreten und rechtliche Schritte einleiten, um seine Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Die Presseerklärung von Simon Bergmann, Rechtsanwalt bei Schertz Bergmann, zeigt die Bemühungen, den Ruf und die Privatsphäre von Till Lindemann zu schützen und stellt damit einen erfolgreichen Schritt zur Wiederherstellung seiner Persönlichkeitsrechte dar.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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