Reform der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen seit langem überfällig
Es ist fast nicht zu glauben, aber laut der Pressemitteilung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) liegt die aktuell geltende Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP) auf einem Niveau aus dem letzten Jahrtausend. Die Honorar-Obergrenzen für erbrachte Leistungen stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurden 1996 teilnovelliert. Eine dringend notwendige Anpassung an die sich kontinuierlich weiterentwickelnde Gesundheitsversorgung und verändernde Wirtschaftssituation hat seit Jahrzehnten nicht stattgefunden. Es herrscht seit langem Einigkeit zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern über die Notwendigkeit einer Reform.
Zur Sicherung einer zuwendungsorientierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wurden in gemeinsamen und intensiven Verhandlungen Vorschläge erarbeitet, die aktuelle wissenschaftliche Standards, betriebswirtschaftliche Faktoren und Leistungsspektren berücksichtigen. Diese Vorschläge gewährleisten Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Der BDP begrüßt die Aufwertung von Leistungen in der GOÄ, die in diesen Vorschlägen gefordert wird. Die entsprechenden Vorschläge liegen auch dem Bundesgesundheitsministerium vor.
Trotzdem gibt es offensichtlich Widerstand gegen eine tatsächliche Reform der GOÄ. Der Bundesgesundheitsminister wird sich inzwischen fragen lassen müssen, welche fachlichen Gründe ihn leiten, um nicht auf die unterbreiteten Vorschläge einzugehen und stattdessen sogenannte „abweichende Vereinbarungen“ zu nutzen, die eine echte Reform verhindern. Auch wenn die GOÄ-Reform nicht im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, sieht der BDP den Gesetzgeber in der Pflicht, zu handeln und das Bundesgesundheitsministerium zur Aktivität aufzufordern.
Ärzt*innen und Psycholog*innen benötigen dringend eine Neubewertung und Anpassung der Gebührenordnung, um aktuelle Standards in ihrer Leistungserbringung gewährleisten zu können. Der vorliegende GOÄ-Entwurf könnte den gesamten Prozess deutlich verkürzen und dem Bundesgesundheitsministerium viel Arbeit ersparen. Eine Novellierung der GOÄ ist seit langem überfällig, und der BDP ruft die Verantwortlichen in der Politik dazu auf, endlich im Sinne einer Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu handeln.
Eine Kontinuität der Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses könnte durch die geplante Gemeinsame Kommission zur Pflege und Weiterentwicklung der GOÄ sichergestellt werden.
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Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) / ots