Verpflichtung zu Mehrweg: Ein Gewinn für den Umweltschutz in der Gastronomie
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Gastronomieunternehmen, die der Mehrwegangebotspflicht unterliegen, jederzeit ausreichend Mehrwegverpackungen bereithalten müssen. Dieses Urteil folgt auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Franchisenehmer von Back-Factory. Ziel der Mehrwegangebotspflicht ist es, den massenhaften Verbrauch von Einwegprodukten zu reduzieren und somit Klima- sowie Ressourcenschutz zu fördern (Aktenzeichen 91 O 41/24).
Die Entscheidung des Gerichts ist ein bedeutender Schritt in Richtung Umweltschutz. Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte sich dazu: "Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher und ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen." Sie betont, dass Mehrweggeschirr bis zu Hunderten von Malen wiederverwendet werden kann und dass es Zeit für eine flächendeckende Anwendung ist.
Die Motivation hinter dieser gesetzlichen Regelung wird durch die alarmierenden Zahlen deutlich: In Deutschland fällt jedes Jahr eine schockierende Menge von 5,8 Milliarden Einweg-Bechern und 4,5 Milliarden Einweg-Essensboxen an. Diese Zahlen verdeutlichen, dass eine sporadische Bereitstellung von Mehrwegprodukten nicht ausreicht; die Verantwortung liegt bei den Unternehmen, stets eine ausreichende Menge an Mehrwegverpackungen anzubieten, insbesondere da Einweggeschirr stets zur Verfügung steht.
Ein weiterer kritischer Punkt, den Metz hervorhebt, ist die unzureichende Kontrolle durch die zuständigen Landesbehörden. Sie beschreibt die derzeitige Situation als ein "Armutszeugnis" und fordert eine dringend erforderliche Verbesserung der Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht. Dies ist von zentraler Bedeutung, um den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und den Umweltschutz aktiv voranzutreiben.
Insgesamt ist dieses Urteil nicht nur ein Sieg für den Umweltschutz, sondern auch ein Zeichen für alle Gastronomiebetriebe, die Verantwortung für den ökologischen Fußabdruck ihrer Geschäfte übernehmen müssen. Der Druck auf die Unternehmen wird steigen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und aktiv zur Reduzierung von Abfall beitragen.