Gut gemeint, aber ohne Anspruch auf Anerkennung
In vielen Fällen werden Verwandte auf privaten Baustellen eingesetzt, um den Anteil der Eigenleistung zu erhöhen und dadurch Kosten zu sparen. Doch wie sich herausstellt, kann man nicht immer auf die Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft hoffen.
Ein aktueller Fall aus Düsseldorf zeigt, dass eine familiäre Hilfskraft nach einem Arbeitsunfall auf einer privaten Baustelle nicht immer als solcher anerkannt wird. Ein 51-jähriger Mann half seinem Schwiegersohn bei Renovierungsarbeiten an dessen Haus, in dem auch seine Tochter und sein Enkelkind lebten. Bei einem Unfall verletzte sich der Familienhelfer schwer und beantragte daraufhin eine Anerkennung als Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft.
Nach geltender Rechtsprechung sind sogenannte „Wie-Beschäftigungen“, bei denen andere Menschen auf einer Baustelle in fremdnütziger Weise wie Beschäftigte tätig werden, als Arbeitsunfall anerkennungsfähig. Doch gilt das auch für enge Verwandtschaftsbeziehungen? Genau diese Frage wurde in dem Prozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf geklärt.
Das Gericht entschied, dass es sich bei der Unterstützung des Schwiegersohns eindeutig um eine familiäre Gefälligkeit handelte, die nicht als Beschäftigung gewertet werden könne. Die Umfang und die lange Dauer der Arbeiten zugunsten von Tochter, Schwiegersohn und Enkel seien nicht mit einer Beschäftigung gleichzusetzen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass in diesem Fall kein „Arbeitsunfall“ im juristischen Sinne vorliegt.
Dieses Urteil zeigt deutlich, dass man auch bei gut gemeinter Hilfe auf privaten Baustellen nicht automatisch Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall hat. Es gibt klare rechtliche Grenzen, die in solchen Fällen beachtet werden müssen. Arbeitgeber und Helfer sollten sich daher bewusst sein, dass die Berufsgenossenschaft nicht in jedem Fall einspringt.
Es ist wichtig, dass beim Einsatz von Familienmitgliedern auf Baustellen die rechtlichen Bestimmungen genau beachtet werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wenn es um Sicherheit und Schutz geht, ist es ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen.
Bei Unfällen auf Baustellen sollte immer die Sicherheit und das Wohl der Helfer an erster Stelle stehen. Sowohl Arbeitgeber als auch Helfer sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen, um solche Unfälle zu vermeiden.