In Berlin wird derzeit intensiv über die EU-Lieferkettenrichtlinie diskutiert, die Anfang Februar zur finalen Abstimmung in der Bundesregierung steht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung der Richtlinie zustimmt, anstatt sich zu enthalten, wie es derzeit im Raum steht. Die EU-Richtlinie soll der Ausbeutung von Menschen und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten entgegenwirken und die Achtung der Menschen- und Umweltrechte entlang der globalen Wertschöpfungsketten verbessern.
Es gibt jedoch Widerstand gegen die Richtlinie, insbesondere von Seiten der FDP und einiger Wirtschaftsverbände. Dabei hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für die Unterstützung eines wirksamen EU-Lieferkettengesetzes ausgesprochen, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basiert. Laut dem stellvertretenden Direktor des Instituts, Michael Windfuhr, würde eine europaweite Regelung deutschen Unternehmen helfen, da sie die unfaire Konkurrenz zwischen Unternehmen, die die Menschenrechte achten, und solchen, die aus ihrer Missachtung Wettbewerbsvorteile ziehen, beenden würde.
Eine europäische Lieferkettenrichtlinie würde auch deutschen Unternehmen dabei helfen, gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in der EU herzustellen. Vor diesem Hintergrund wäre es daher schwer verständlich, wenn sich ausgerechnet Deutschland, das seit 2023 ein eigenes nationales Sorgfaltspflichtengesetz hat, auf europäischer Ebene enthalten würde. Gerade bei der Erarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hatten deutsche Wirtschaftsverbände und Unternehmen betont, dass es einer entsprechenden europäischen Regulierung bedürfe.
In Berlin sorgen sich viele Bürgerinnen und Bürger um die Auswirkungen der fehlenden Zustimmung zur EU-Lieferkettenrichtlinie. Die Hauptstadt ist ein Zentrum für internationale Unternehmen und Handel, und viele Berlinerinnen und Berliner arbeiten in diesen Branchen. Eine Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen durch die EU-Richtlinie würde den Unternehmen in Berlin dabei helfen, die Einhaltung der Standards in Wertschöpfungsketten von Lieferanten einzufordern und fairere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Des Weiteren tritt auf EU-Ebene ab 2024 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft, die große Unternehmen verpflichtet, einheitlich und überprüfbar über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Dieser Berichtsstandard wird auch für Unternehmen unter der EU-Lieferkettenrichtlinie gelten, was bedeutet, dass der zusätzliche Berichtsaufwand für die neue Lieferkettenrichtlinie nicht übermäßig sein wird.
In einer repräsentativen Umfrage des Handelsblatt Research Institutes im Auftrag von Creditreform bei 2.000 Unternehmen in Deutschland lehnen nur sieben Prozent der Betriebe eine Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten ab. Dies verdeutlicht, dass eine breite Akzeptanz für die EU-Lieferkettenrichtlinie in der deutschen Wirtschaft besteht.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung bei der finalen Abstimmung Anfang Februar positionieren wird und welchen Einfluss dies auf Berlin und die deutschen Unternehmen haben wird.
Im folgenden findest du eine Tabelle mit relevanten Informationen zur EU-Lieferkettenrichtlinie:
| Information | Wert |
|————————–|———————–|
| Ziel | Ausbeutung verhindern |
| Wirkung | Verbesserung der Menschen- und Umweltrechte |
| Widerstand | FDP und Wirtschaftsverbände |
| Harmonisierung | Deutsche Unternehmen unterstützen |
| Nachhaltigkeitsberichterstattung | Standard wird gelten |
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte / ots