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BVG wegen rassistischer Diskriminierung verurteilt: Opernsänger Jeremy Osborne erhält Schmerzensgeld

Titel: BVG von Gericht zur Schadensersatzzahlung wegen Diskriminierung verurteilt

Ein Vorfall in der U2 am Alexanderplatz hat kürzlich Aufsehen erregt: Opernsänger Jeremy Osborne (36), tätig an der Deutschen Oper, wurde von vier Fahrkartenkontrolleuren kontrolliert und beschuldigte sie anschließend, ihn diskriminiert und angegriffen zu haben. Die BVG wurde nun erstmals von einem Gericht zur Schadensersatzzahlung aufgrund von Diskriminierung verurteilt.

Wie die Berliner Zeitung berichtet, ereignete sich der Vorfall im Oktober 2020 am U-Bahnhof Spittelmarkt. Osborne, der eine Monatskarte besaß, verlangte von den Kontrolleuren zunächst Einsicht in deren Dienstausweise. Daraufhin wurden ihm die Kontrolleure aufgefordert, die Bahn am Alexanderplatz zu verlassen. Es kam zu einem Streit, bei dem die Kontrolleure ihn angeblich als „Schwarzkopf“ bezeichnet und erklärt haben sollen, dass „Black Lives Matter“ nur eine Ausrede sei und er sich in Deutschland zu benehmen habe. Einer der Kontrolleure stieß Osborne sogar auf eine Metallbank, woraufhin er im Krankenhaus behandelt werden musste.

Die Kontrolleure, die für das Subunternehmen B.O.S angestellt waren, behaupteten dagegen, dass Osborne sie aufgrund ihres türkischen Migrationshintergrunds als „Ausländer“ und „Rassisten“ beschimpft habe. Laut Berliner Zeitung gaben sie an, dass Osborne provozierend gehandelt hätte, seinen Fahrschein nur langsam gezeigt hätte, ihnen nach der Kontrolle zurück in die Bahn gefolgt wäre und andere Fahrgäste vor ihnen gewarnt hätte. Zudem soll er einen der Kontrolleure bespuckt und einen ins Gesicht geschlagen haben, als sie ihn festhalten wollten.

Daraufhin erstattete die BVG Anzeige gegen Osborne. Dies hätte beinahe dazu geführt, dass der Opernsänger seine erst kürzlich erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlor. Die BVG ließ die Anzeige jedoch zwei Monate später fallen. Infolgedessen beschwerte sich Osborne bei verschiedenen Stellen, darunter der Ombudsstelle des Senats und dem Antidiskriminierungsnetzwerk ADNB. Zudem verklagte er die BVG wegen Diskriminierung.

Nach mehreren Verhandlungstagen, in denen das Amtsgericht drei der Kontrolleure befragte und Aufnahmen von Überwachungskameras und Osbornes Handy sichtete, wurde Osbornes Version als glaubhaft angesehen. Die Videos hätten seine Aussagen bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass es sich um rassistische Beleidigungen handelte, die Osbornes allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzten. Dementsprechend wurde die BVG zu einer Schmerzensgeldzahlung von 1000 Euro verurteilt.

Senatorin Cansel Kiziltepe, zuständig für Arbeit, Soziales, Gleichstellung und Diskriminierung, begrüßte das Urteil des Gerichts. Die BVG äußerte sich bisher nicht zu dem Fall und erklärte, dass sie aufgrund der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung kein Statement abgeben könne.

Dieser Vorfall zeigt erneut die Notwendigkeit, Diskriminierung im öffentlichen Raum entschieden entgegenzutreten. Das Gerichtsurteil sendet ein wichtiges Signal aus, dass rassistische Diskriminierung nicht toleriert wird und Konsequenzen hat. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können und alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder Hautfarbe respektiert werden.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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