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Bundesschienenwegeausbaugesetz: Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung und Kostenreduzierung der Eisenbahn

Das neue Bundesschienenwegeausbaugesetz, das kürzlich verabschiedet wurde, stellt einen Schritt in die richtige Richtung für den Ausbau des Schienennetzes in Deutschland dar. Das Gesetz sieht vor, dass Maßnahmen mit höherer Priorität finanziert werden sollen, um das Netz widerstandsfähiger zu machen, die Kapazität zu steigern und die Auswirkungen von Baustellen und Betriebsstörungen zu verringern. Dies wird die Zuverlässigkeit und Attraktivität der Eisenbahn für Fahrgäste und Verlader erhöhen und zudem die Betriebskosten für die Eisenbahn-Verkehrsunternehmen senken. Allerdings bedauert die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), dass im Rahmen des Gesetzes keine Finanzierung für Bahnhofsgebäude vorgesehen ist. Die EVG argumentiert, dass Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und Gleise als Einheit betrachtet und auch finanziell zusammen gedacht werden sollten. Besonders nach der Zusammenlegung von DB Netz und DB Station&Service zu einer Infrastruktursparte sei dies eine logische Konsequenz. Eine weitere Kritikpunkt der EVG betrifft die Schienenersatzverkehre (SEV). Die Finanzierung dieser Verkehre wurde nicht im Gesetz berücksichtigt. Die EVG fordert, dass der Bund auch die Mehrkosten für den SEV im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) übernimmt, wenn er neue Bauverfahren anstößt. Zudem sollten die Busfahrer:innen, die für den Ersatzverkehr eingesetzt werden, angemessen bezahlt werden und gute Arbeitsbedingungen haben. Um die Wirksamkeit des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sicherzustellen, müssen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die bisherigen Beschlüsse der Bundestagsmehrheit reichen laut der EVG nicht aus. Nur wenn das Schienennetz in einem guten Zustand ist, kann der Schienenverkehr noch attraktiver für mehr Menschen werden. Zusätzliche Informationen können in der Stellungnahme der EVG anlässlich einer Anhörung im Oktober 2023 gefunden werden. Tabelle: | Kritikpunkte des Bundesschienenwegeausbaugesetzes | |---------------------------------------------------| | Keine Finanzierung für Bahnhofsgebäude | | Keine Berücksichtigung der Schienenersatzverkehre | Anne Jacobs, Pressesprecherin der EVG, äußerte sich zu den Neuerungen des Gesetzes und steht für weitere Informationen zur Verfügung. Quelle: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Quelle: EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft / ots

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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