Nach der eskalierten pro-palästinensischen Demonstration am Potsdamer Platz in Berlin am Sonntag gibt es Diskussionen über die Ausweisung von Hamas-Unterstützern aus Deutschland. Bundesinnenministerin Faeser und Innensenatorin Spranger befürworten konsequente Ausweisungen und Abschiebungen von Straftätern und ausreisepflichtigen Personen. Allerdings sind die rechtlichen Grenzen für Abschiebungen eng. Ausweisungen und Abschiebungen sind keine Strafen, sondern Instrumente des Ausländerrechts. Bei deutschen Staatsangehörigen kommen sie nicht in Frage. Für Ausländer gilt, dass eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vorliegen muss, um ausgewiesen zu werden. Dabei müssen die Straftaten ein bestimmtes Gewicht haben. Gewalt auf Demonstrationen, schwere Straftaten gegen das Leben oder Körperverletzung wiegen besonders schwer. Es reicht jedoch nicht aus, nur an einer verbotenen Demonstration teilzunehmen. Wenn jemand einer terroristischen Organisation angehört oder aktiv unterstützt, können Ausweisungen erfolgen. Die Behörden müssen jedoch konkrete Tatsachen vorlegen, die bei Bedarf vor Gericht überprüft werden können. Aufrufe zu Hass und Gewalt können ebenfalls ein Grund für Ausweisungen sein. Abschiebungen sind das letzte Mittel, wenn die Betroffenen nicht von selbst ausreisen. Die Voraussetzungen für Abschiebungen in Krisenregionen sind jedoch oft problematisch. Wenn das Herkunftsland die aufgenommene Person nicht akzeptiert oder Papiere fehlen, kann eine Abschiebung nicht durchgeführt werden. In Berlin gab es zum Stichtag 30. Juni 17.436 Ausreisepflichtige. Davon hatten 15.261 eine behördliche Duldung und 2.175 Fälle waren offen. Bis einschließlich Juli wurden in diesem Jahr 762 Personen in Berlin zwangsweise abgeschoben. Gemäß einem Bericht von www.rbb24.de
NAG Redaktion
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