Muss ich überhaupt Überstunden machen?
Generell gilt, dass entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung eine Regelung für Überstunden enthalten sein muss oder die Mehrarbeit im Einzelfall zwischen Chef und Arbeitnehmer abgesprochen werden muss. Andernfalls sind Sie nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet.
Wie viele Überstunden darf ich machen?
Laut Arbeitszeitgesetz sind acht Stunden pro Tag vorgesehen. Pausen werden nicht in diese Zeit eingerechnet. Das Gesetz erlaubt außerdem eine sechs-Tage-Woche, obwohl die meisten nur fünf Tage arbeiten. Insgesamt sind daher 48 Stunden Arbeit pro Woche erlaubt, was bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche acht Überstunden im gesetzlichen Rahmen bedeutet. Zusätzlich können weitere zwölf Überstunden geleistet werden, solange die Durchschnitts-Arbeitszeit innerhalb eines halben Jahres bei 48 Stunden pro Woche liegt.
Müssen meine Überstunden bezahlt werden?
Grundsätzlich müssen Überstunden immer bezahlt werden. Es ist jedoch auch möglich, sie abzubummeln, sofern dies im Arbeitsvertrag steht oder der Arbeitnehmer im Einzelfall zustimmt. Beamte können ihre Überstunden sogar auf ein „Langzeitkonto“ schreiben und dadurch früher in den Ruhestand gehen.
Ansonsten ist es ratsam, die geleisteten Überstunden immer schriftlich festzuhalten, um dem Chef gegenüber nachweisen zu können, wie viele Überstunden tatsächlich geleistet wurden. Eine Arbeitszeiterfassung wird voraussichtlich bald verpflichtend sein, da das Bundesarbeitsgericht dies bereits für das Jahr 2022 beschlossen hat.
Gemäß einem Bericht von www.bz-berlin.de,