Die Berliner Bereitschaftspolizei ist seit dem 7. Oktober im Dauereinsatz. Seit Israel von einer noch nie dagewesenen Terrorwelle überzogen wurde, wird der Nahost-Konflikt auch auf Berlins Straßen verhandelt. Gerade im Brennpunkt Neukölln kommt es immer wieder zu besonders heftigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Pro-Palästina-Demos. Die Berliner Polizei hat am Donnerstagabend mit einem massiven Aufgebot in Neukölln mehrere Versammlungsverbote durchgesetzt. Zuvor hatte die Versammlungsbehörde acht geplante israelfeindliche Versammlungen untersagt. Die Polizei begründet ihre Verbote unter anderem mit ihrer Gefahrenprognose: So bestünde die unmittelbare Gefahr, dass es bei den Versammlungen zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichungen und Gewalttätigkeiten kommt. Auch in anderen deutschen Städten wurden Demonstrationen auf einer ähnlichen Grundlage untersagt.
Gemäß einem Bericht von Berliner Zeitung sind die Verbote für den Innenexperten der Berliner CDU-Fraktion, Burkard Dregger, vor Gericht rechtlich beständig. Er argumentiert, dass gewalttätige Demonstrationen verboten werden sollten. Der Verfassungsrechtler Michael Wrase sieht diese Verbote jedoch zumindest als problematisch an. Er erklärt, dass Eingriffe in die Versammlungsfreiheit nur dann zulässig sind, wenn von der Versammlung selbst eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ausgeht.
Der innenpolitische Sprecher der Linke-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, stimmt dieser Einschätzung zu und betont, dass Israelhass und antisemitische Gewalt konsequent bekämpft werden müssen, aber generelle Verbote nicht rechtsstaatlich oder angemessen sind. Sie würden Sprach- und Hilflosigkeit bei denen erzeugen, die ihrem Anliegen in friedlicher Absicht Ausdruck verleihen wollen.
Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), hingegen vertritt die Ansicht, dass Ausländer in Deutschland von politischer Betätigung ausgeschlossen werden können. Er argumentiert, dass die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit ein Deutschengrundrecht ist und Ausländer sich nicht grundsätzlich darauf berufen können. Kubickis Vorstoß stößt jedoch auf Entrüstung bei der sicherheitspolitischen Sprecherin der Berliner Grünen-Fraktion, Gollaleh Ahmadi. Sie betont, dass pauschale Einschränkungen durch das Grundgesetz verboten sind, aber klare Grenzen gezogen werden müssen, wenn Antisemitismus propagiert und Terror verherrlicht wird.
In Berlin werden in der kommenden Woche zahlreiche Demonstrationen und Protestaktionen im Zusammenhang mit der militärischen Auseinandersetzung von Israel mit der Hamas erwartet. Die Berliner Polizei bleibt somit weiterhin im Einsatz.
Quelle: Gemäß einem Bericht von Berliner Zeitung (Link: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/pro-palaestina-demos-in-berlin-sind-die-verbote-rechtmaessig-li.2151249)