Berliner Landgericht – Fünf Mitglieder einer Schleuserbande zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Das Landgericht Berlin hat sechs Mitglieder einer Schleuserbande zu bis zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die fünf Männer und eine Frau wurden am Freitag unter anderem des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie der Beihilfe dazu schuldig gesprochen worden, wie das Gericht mitteilte.
Die Bande soll mehr als tausend Menschen aus Osteuropa mit gefälschten Papieren nach Deutschland eingeschleust und sie illegal für wenig Geld arbeiten lassen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gewinne für Schleuserbande in Millionenhöhe
Der Hauptverantwortliche soll außerdem sieben Millionen Euro zurückzahlen, die er durch die Taten erlangt haben soll. Ein weiterer Angeklagter soll 3,3 Millionen Euro zurückzahlen. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die Angeklagten ein illegales Leiharbeitersystem betrieben hatten. Die Menschen hätten zwar in Deutschland gearbeitet, angemeldet worden seien sie den Angaben zufolge aber in den baltischen Staaten.
Dort seien die Sozialversicherungsbeiträge geringer und die Angeklagten hätten so Umsatz und Gewinne in Deutschland maximiert. Den Steuerzahlern in Deutschland ist laut dem Gericht so ein Schaden in Höhe von sechs Millionen Euro entstanden, die Angeklagten hätten teils Gewinne in Millionenhöhe gemacht.
Arbeiter wurden im Krankheitsfall nicht bezahlt
Die Leiharbeiter sollen unter anderem in der Ukraine, in Kasachstan und Moldawien angeworben und mit gefälschten EU-Papieren ausgestattet worden sein. Über gegründete Scheinfirmen in baltischen Staaten seien die Frauen und Männer nach Deutschland an Logistikunternehmen großer Lebensmittel- und Onlinehändler vermittelt worden.
Die Bande verschleierte ihre Machenschaften demnach, indem sie ein Geflecht aus verschiedenen Überlassungs- und Verwaltungsunternehmen im In- und Ausland aufbaute. Für die Arbeiter habe es keine Urlaubsansprüche und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, aber Abzüge für Vermittlung, Transport oder Unterkunft gegeben. Die Betroffenen hätten sich laut des Vorsitzenden Richters auf die Arbeitsbedingungen wegen ihrer schlechten Lebensbedingungen in ihrer Heimat eingelassen.
Bereits im Mai waren drei Angeklagte wegen ihrer Beteiligung an den Taten zu Haftstrafen verurteilt worden, die in zwei Fällen zur Bewährung ausgesetzt sind.
Quelle: rbb 88,8, 28.07.2023, 18:00 Uhr