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Berlin: Angestellte des Zentralen Objektschutzes erhalten rückwirkend höheres Gehalt nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Die Berliner Polizei beim Zentralen Objektschutz erhält rückwirkend eine deutliche Gehaltserhöhung und wird in eine höhere Gehaltsstufe eingestuft. Diese Informationen wurden von der Senatsinnenverwaltung dem Tagesspiegel bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht entschied nach mehreren Klageverfahren, dass die Mitarbeiter beim Objektschutz angemessen bezahlt werden müssen, da ihre Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.

Gemäß des Tarifvertrags der Länder sollten die Mitarbeiter nach Stufe E5 bezahlt werden. Dies entspricht einem Monatsgehalt von brutto 2618 bis 3230 Euro, abhängig vom Alter. Bisher wurden nur 439 der 1600 Angestellten nach E5 bezahlt, die meisten jedoch nach E4 mit einem Gehalt von brutto 2500 bis 3098 Euro im Monat. Die Einstufung in E4 ist eigentlich für ungelernte Beschäftigte ohne Ausbildung vorgesehen. Das schriftliche Urteil des Bundesarbeitsgerichts traf im April in Berlin ein und die Innenverwaltung erklärte Ende Mai, dass die möglichen Konsequenzen aus dem Urteil noch geprüft werden müssen.

Jetzt haben die Finanz- und Innenverwaltung einen Weg gefunden, um das Urteil umzusetzen. Im Haushaltsentwurf für die Jahre 2024 und 2025 wurden vorsorglich Mittel eingestellt, wie die Innenverwaltung mitteilte. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) unterstützt die Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten im Zentralen Objektschutz und betont die Wichtigkeit der Arbeit der Objektschützer.

Die Zahl der Stellen beim Objektschutz der Polizei ist leicht angestiegen. 2021 waren es 1523 Stellen, während es 2023 bereits 1606 sind. Dennoch ist die Zahl der überwachten Objekte gesunken, was mit dem Rückgang in der mobilen Überwachung zusammenhängt. Im Januar 2021 wurden noch 1188 Objekte überwacht, während es im Mai 2023 nur noch 1013 waren.

Es wird derzeit mit der Polizei Berlin an Lösungen gearbeitet, um die nötigen Nachberechnungen durchzuführen. Alle Tarifbeschäftigten im Zentralen Objektschutz werden entsprechend dem Urteil eingruppiert. Die Höhe der Nachzahlungen wird derzeit ermittelt. Die Finanzverwaltung rechnet mit zusätzlichen Kosten von 4,7 Millionen Euro pro Jahr. Es wurden bereits erste Schritte zur Nachzahlung unternommen, bei denen drei Mitarbeiter insgesamt 12.649,78 Euro für vier Jahre nachgezahlt bekamen. Für die Jahre davor sind manuelle Jahres-Nachberechnungen nötig. Für rund 90 Beschäftigte, die seit mehr als zehn Jahren auf eine höhere Gehaltsstufe klagen, wird mit Nachzahlungen von jeweils deutlich mehr als 10.000 Euro gerechnet, so Klägeranwalt Johannes Weberling gegenüber dem RBB.

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Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung des Urteils erfolgt und welche weiteren Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Arbeit der Objektschützer wird durch die höhere Bezahlung und Einstufung in eine höhere Gehaltsstufe entsprechend gewürdigt.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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