Autofahrer mit 119 Stundenkilometern in Berliner Innenstadt erwischt
Ein Autofahrer wurde mitten in Berlin mit einer Geschwindigkeit von 119 Stundenkilometern erwischt, obwohl in dieser Zone eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt ist. Somit war er viermal so schnell unterwegs wie erlaubt. Man würde erwarten, dass ihm der Führerschein entzogen wird. Doch zu aller Überraschung darf der Reinickendorfer seinen Führerschein behalten.
Erst 15 Monate später wurde der Fahrer schuldig gesprochen, an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen zu haben. Trotzdem wurde ihm erneut der Führerschein nicht entzogen.
Das verbotene Rennen fand auf der Reinickendorfer Residenzstraße statt. Dort ist die Geschwindigkeit teilweise auf 30 km/h begrenzt, um das Unfallrisiko zu verringern. Am 27. April 2022 wurde um 21.35 Uhr ein BMW 530d mit einer Geschwindigkeit von 119 Stundenkilometern von der Polizei in einer Radarkontrolle erfasst. Die Radarkontrolle wurde aufgrund von Beschwerden von Anwohnern über Autorennen eingerichtet.
Der Fahrer, Zübeyir C. (21), ist Abiturient und besucht eine Meisterschule. Er lebt bei seinen Eltern und arbeitet im Familienbetrieb. Er gab an, das Auto erst zwei Monate lang zu besitzen und sich zu einer Raserfahrt hinreißen lassen zu haben. Er sagte aus: „Ich habe nur Gas gegeben, um das Auto auszuprobieren.“ Auf die Frage des Richters, ob er auf den Tacho geschaut habe, antwortete er: „Nur Gas gegeben.“ Der Richter fragte weiter: „Haben Sie danach weiter Auto gefahren?“ Darauf antwortete der Fahrer: „Ja, aber es ist nichts passiert, nur ein Strafzettel für falsches Parken erhalten.“
Als Folge des Urteils wurde der Fahrer für schuldig befunden, an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilgenommen zu haben. Er muss eine Geldauflage von 800 Euro bezahlen, die an einen gemeinnützigen Verein geht. Außerdem muss er an einem Verkehrserziehungskurs teilnehmen und erhält ein zwei Monate langes Fahrverbot. Der Richter kommentierte das Urteil wie folgt: „Es handelt sich um ein einmaliges Fehlverhalten, eine typische Verfehlung in jungen Jahren. Sie hatten Glück, dass niemand in die Quere kam.“ Die Staatsanwältin hatte die Einziehung des Führerscheins beantragt.
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