Prozess gegen Klima-Aktivistin: Beschleunigtes Verfahren zieht sich hin Am Freitag begann vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin ein zweites beschleunigtes Verfahren im Zusammenhang mit Aktionen der Klima-Gruppe "Letzte Generation". Die Angeklagte Judith B., eine zweifache Mutter aus Berlin, muss sich wegen Sachbeschädigung verantworten. Nachdem ein erster Versuch vor zwei Wochen gescheitert war, wurde nun erneut ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Doch auch diesmal verlief der Prozess nicht wie geplant. Judith B. kam mit drei Verteidigern, die einen Antrag nach dem anderen aus der Tasche zogen. Die Verteidigung argumentierte, dass der Fall für ein beschleunigtes Verfahren nicht geeignet sei, da Beweggründe hinterfragt und der tatsächlich entstandene Schaden noch nicht geklärt seien. Die Tat ereignete sich am 22. April dieses Jahres, als etwa zehn Klimaaktivisten mehrere Nobel-Boutiquen ins Visier nahmen. Unter anderem wurden die Niederlassungen von Prada, Gucci, Louis Vuitton und Dolce & Gabbana beschmiert. Auch die Filiale des Uhrenherstellers Rolex wurde besprüht. Auf einem Plakat hieß es: "Wir können uns die Reichen nicht mehr leisten". Die Aktivisten waren äußerst schnell und bedienten sich Feuerlöschern, um die Boutiquen mit orangefarbener Farbe zu überziehen. Die Bilder, die im Prozess gezeigt wurden, vermittelten einen Eindruck von Vandalismus. Judith B. soll sich laut Ermittlungen an der Fassade des Rolex-Geschäfts zu schaffen gemacht und einen Schaden von mindestens 5000 Euro verursacht haben. Beschleunigte Verfahren sind normalerweise für Strafverfahren mit einfacher Sachlage, klarer Beweislage und einem Geständnis vorgesehen. Sie sollen eine schnelle Bestrafung ermöglichen, beispielsweise bei einem Ladendiebstahl. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat jedoch vor einigen Wochen beschlossen, vermehrt in beschleunigten Verfahren gegen Klimaaktivisten vorzugehen. Bisher sind bereits mehr als 2100 Verfahren gegen Klimaaktivisten eingeleitet worden. Der erste Versuch, Judith B. im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zu verurteilen, scheiterte. Das Gericht befand, dass aufgrund umfangreicher Beweisaufnahme ein reguläres Verfahren notwendig sei. Weitere Zeugen müssten vernommen werden. Auch die Verteidigung hält den Fall für ungeeignet für ein beschleunigtes Verfahren. Der Geschäftsführer der beschädigten Rolex-Filiale gab an, dass der entstandene Schaden insgesamt etwa 68.000 Euro betrage. Dies umfasst unter anderem Maler- und Elektrikerarbeiten, Reinigungskosten und die Reparatur der Schaufensteranlage. Die Verteidiger beantragten angesichts dieser Zahlen eine Aussetzung des Verfahrens, um sich damit auseinandersetzen zu können. Dies wurde jedoch vom Richter abgelehnt. Der Prozess gegen Judith B. soll am 18. August fortgesetzt werden.
NAG Redaktion
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