Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Rechtsanwalt wegen eines homophoben Hasskommentars erhoben. Der 55-jährige Anwalt soll auf Twitter Homosexuelle als "zügellose Falschgepolte" und "Ratten" bezeichnet haben und sie "in ihre Löcher zurückgeprügelt" gehörten. Nun wird er sich wegen Volksverhetzung verantworten müssen. Der Hasskommentar des Anwalts wurde als Reaktion auf einen Tweet des AfD-Politikers Martin Reichardt veröffentlicht. Reichardt, der Bundestagsabgeordneter und sachsen-anhaltinischer AfD-Landeschef ist, hatte sich über Sven Lehmann, den Queer-Beauftragten der Bundesregierung und parlamentarischen Staatssekretär (Grüne), aufgeregt. Lehmann war im November 2022 Gast im schwulen Podcast "Schwanz & Ehrlich" und berichtete dort, dass im Bundestag viele Abgeordnete die Dating-App Grindr nutzen, eine Art Tinder für homosexuelle Männer. Der Grünen-Politiker zeigte sich überrascht über die hohe Nutzungsdichte von Grindr im Bundestag. Als Reaktion darauf twitterte der AfD-Politiker Reichardt, dass sich Lehmann als Staatssekretär im BMFSFJ um Interessen von Kindern kümmern solle, statt Spaß zu haben oder auf Steuerzahlers Kosten Sexualpartner auf Grindr zu suchen. BMFSFJ steht für Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Später erklärte Lehmann, dass er regelmäßig Fragen über die Fortschritte in der Queer-Politik der Bundesregierung über Grindr erhalte und beantworte. Er betonte, dass zielgruppenorientierte Kommunikation auch eine Aufgabe der Politik sei. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt nun Volksverhetzung vor, was im Paragraf 130 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Für Volksverhetzung können Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden.
NAG Redaktion
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