Maaßen: Ampel will Bundesverfassungsgericht vor "falschen" Parteien schützen und legt damit die Axt an eine tragende Säule der Grundordnung
Die Bundesregierung plant eine Verfassungsänderung, um das Bundesverfassungsgericht vor der Einflussnahme "falscher" Parteien zu schützen. Ziel ist es, die Regeln für die Richterwahl und die Organisation des höchsten Gerichts im Grundgesetz festzulegen. Wenn Parteien wie die AfD und die WerteUnion an die Macht gelangen, müssten sie eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreichen, um dies zu ändern. Diese Maßnahme vonseiten der Bundesregierung wird von Hans Georg Maaßen, dem Bundesvorsitzenden der WerteUnion, kritisiert. Er sieht darin einen Angriff auf eine wichtige Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Hintergrund: Nach der derzeitigen Rechtslage werden Verfassungsrichter mit Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen im Bundestag und Bundesrat gewählt. Maaßen warnt davor, dass "falsche Parteien" nach der Bundestagswahl im nächsten Jahr über mehr als ein Drittel der Stimmen verfügen könnten. In diesem Fall wären die anderen Parteien gezwungen, mit ihnen zu verhandeln und Kompromisse einzugehen. Aus diesem Grund plant die Ampel-Regierung nun eine Änderung des Grundgesetzes.
Verfassungspolitisch angreifbar
Die Bundesregierung möchte erreichen, dass im Falle einer fehlenden Einigung im Bundestag über die Wahl eines Richters, allein der Bundesrat die Entscheidung treffen soll. Maaßen argumentiert in einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung "Junge Freiheit", dass diese Regelung verfassungspolitisch angreifbar sei. Die Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl habe den Sinn, sicherzustellen, dass die Richter nicht nur von der aktuellen Regierungsmehrheit, sondern von einem breiten Teil des Parlaments und somit indirekt von der Bevölkerung legitimiert sind, um eine überparteiliche Ausrichtung zu gewährleisten. Eine alleinige Richterwahl durch den Bundesrat wäre nach Ansicht von Maaßen ebenfalls zweifelhaft, da der Bundesrat als Versammlung von Landesregierungen über eine geringere demokratische Legitimation als der Bundestag verfügt.
Die geplante massive Einflussnahme auf die zukünftige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch die "Kartellparteien", wie Maaßen sie bezeichnet, würde eine verfassungsfeindliche Haltung offenbaren: "Wir sind die guten Parteien, die anderen sind die schlechten und wir entscheiden, dass solche Parteien niemals Einfluss haben werden."
Brandmauern
Laut dem Grundgesetz haben alle Parteien die gleichen Rechte. Keiner Partei dürfen Rechte vorenthalten werden, wie dies in den letzten Jahren bei der AfD der Fall war, betont Maaßen. Er warnt davor, dass der Aufbau von Brandmauern, das Verhängen von Rede- und politischen Verboten gegenüber nicht verbotenen Parteien sowie deren Ausgrenzung und Benachteiligung unsere freiheitliche Demokratie beschädigen.
Maaßen warnt auch vor der Möglichkeit, dass die "Kartellparteien" unter allen Umständen verhindern wollen könnten, dass gewählte Abgeordnete der "falschen" Parteien Einfluss auf die Wahl von Richtern haben. Es wäre ihnen zuzutrauen, dass sie Wahlergebnisse nicht akzeptieren und die Forderung stellen, Wahlen rückgängig zu machen. Sie würden alles daran setzen, um eine Politikwende in Deutschland zu verhindern. Maaßen plädiert dafür, dies realistisch zu betrachten und nicht zuzulassen.