Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat anlässlich des Jahrestags der Genfer Flüchtlingskonvention am 28. Juli eine kritische Stellungnahme veröffentlicht. Darin fordert das Institut politisch Verantwortliche auf, sich verstärkt für die Umsetzung der in der Flüchtlingskonvention festgelegten Rechte geflüchteter Menschen in Deutschland und auf EU-Ebene einzusetzen. Insbesondere das gewaltsame Zurückdrängen von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen und die Auslagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten werden als Verletzungen der Rechte von Flüchtlingen angeprangert.
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde 1951 als Reaktion auf die Menschheitsverbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands verabschiedet und stellt seitdem einen zivilisatorischen Meilenstein dar. Sie schützt das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit von Menschen, die aufgrund von Verfolgung, Krieg und großer Not aus ihrer Heimat fliehen müssen.
Ein zentrales Prinzip des Flüchtlingsschutzes ist das Refoulement-Verbot, das besagt, dass niemand, dem in seinem Heimatland Verfolgung droht, in dieses Land abgeschoben werden darf. Aus diesem Verbot ergibt sich die Verpflichtung, effektive und faire Asylverfahren einzurichten, um zu verhindern, dass Menschen in ihre verfolgenden Herkunftsstaaten zurückgeführt werden.
Der Schutz vor Verfolgung und ein faires Asylverfahren sind erst durch die Genfer Flüchtlingskonvention und den damit verbundenen völkerrechtlichen Anspruch auf Schutz vor Abschiebung in einen verfolgenden Staat möglich geworden. Vorher konnten Menschen, die in einen anderen Staat geflüchtet waren, wieder nach Deutschland abgeschoben werden, ohne dass sie einen völkerrechtlich verbrieften Anspruch auf Schutz hatten.
Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) waren Ende 2023 weltweit rund 120 Millionen Menschen auf der Flucht.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert insbesondere die Beschlüsse der Ministerpräsidenten- und Innenministerkonferenz im Juni 2024, die darauf abzielen, die Anzahl von Schutzsuchenden in Deutschland zu reduzieren. Das Institut sieht darin eine mangelnde Bereitschaft, die völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention umzusetzen. Diese Beschlüsse gefährden den internationalen Flüchtlingsschutz und untergraben die Rechte geflüchteter Menschen in Deutschland.
Es wird von politisch Verantwortlichen gefordert, sich verstärkt für den Schutz und die Einhaltung der in der Flüchtlingskonvention verankerten Rechte von Flüchtlingen einzusetzen. Insbesondere das gewaltsame Zurückdrängen von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen und die Auslagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten müssen auf den Prüfstand gestellt werden, um den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten.