Ein 24-jähriger Mann steht derzeit vor Gericht, weil er IS-Anhänger zum Flughafen Berlin-Schönefeld gefahren haben soll. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat ihn wegen Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Tat sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt. Die Fahrten sollen im November 2016 und Januar 2017 stattgefunden haben.
Die Anklage besagt, dass der Angeklagte zunächst drei Männer gefahren hat, die über Istanbul nach Syrien reisen wollten, um sich dem IS anzuschließen. Laut Vorwurf soll der Mann gewusst haben, dass seine Freunde dort an bewaffneten Kämpfen teilnehmen wollten.
Bei der zweiten Fahrt hat der Angeklagte Männer gefahren, die er im mittlerweile verbotenen Moscheeverein „Fussilet 33“ kennengelernt hatte. Diese Männer sollen jedoch von den türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen worden sein, sodass sie sich nicht dem IS anschließen konnten.
Der Angeklagte muss sich nun vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts verantworten. Ihm werden zwei Fälle der Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Tat sowie ein Fall der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Die Anklage beruht auf den §§ 89a, 129a und 129b des Strafgesetzbuches. Das genaue Urteil wird noch erwartet.
Es handelt sich hierbei um eine ernste Angelegenheit, da terroristische Vereinigungen wie der IS eine große Bedrohung für die Sicherheit und den Frieden darstellen. Es ist wichtig, dass solche Taten vor Gericht verhandelt werden und angemessene rechtliche Konsequenzen folgen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Anklage steht aufgrund der vorliegenden Beweise und Anhaltspunkte gegen den Angeklagten auf soliden Grundlagen.