NAG/NAG Redaktion – Ein 57-jähriger Mann aus dem südlichen Schwalm-Eder-Kreis wurde vom Amtsgericht Schwalmstadt wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte auf seinem Handy sieben Bilder und 22 Videos mit solchem Inhalt gespeichert, was er im Verlauf des Prozesses eingestand. Laut Angaben seines Verteidigers war der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt in einer schwierigen Lebenssituation, arbeitslos und alkoholabhängig. Er zeigt Reue und bezeichnete das Verfahren als „heilsamen Schock“ für sein weiteres Leben.
Die Ermittlungen ergaben, dass nicht nur Posing, sondern auch Missbrauch in den gefundenen Dateien zu sehen war. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung zeigte sich der Angeklagte so betroffen, dass er vor den Beamten ohnmächtig wurde. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der Verurteilte auch hohe Verfahrenskosten tragen. Der Richter erklärte, dass das Leben des Angeklagten „zu diesem Zeitpunkt aus den Fugen“ war und die Verhandlungen ihn nachhaltig beeindruckt haben. Mehr Informationen finden sich in einem aktuellen Bericht auf www.hna.de.