Allgemein

Neuwahl in Rastatt: Wer darf endlich wählen nach Panne im Juni?

NAG/NAG Redaktion – Bei der Kommunalwahl in Rastatt am 9. Juni konnten rund 1.000 Wähler aufgrund einer Panne beim Versand der Briefwahlunterlagen nicht abstimmen. Dies hat zur Folge, dass am kommenden Sonntag, den 20. Oktober, in den betroffenen Stadtteilen eine Neuwahl der Kreistags- und Gemeinderatsmitglieder sowie der Ortschaftsräte stattfindet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die ursprüngliche Wahl teilweise für ungültig erklärt. Die Deutsche Post wird die neuen Wahlunterlagen diesmal zustellen, nachdem die vorherige Firma versagte.

In den Stadtteilen Rauental, Niederbühl mit Förch, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf sind die Wähler aufgerufen, ihre Stimmen erneut abzugeben, während die Wahl in der Kernstadt gültig bleibt. Wichtig: Die alten Wahlunterlagen sind nicht mehr gültig! Wähler müssen bis zum Samstag, den 19. Oktober, einen neuen Wahlschein beantragen, um an der Wiederholung teilnehmen zu können. Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, kann bis 15 Uhr noch eine Briefwahl beantragen. Um sicherzustellen, dass ihre Stimmen rechtzeitig gezählt werden, müssen die Wahlunterlagen bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung angekommen sein. Weitere Infos zur Wahl sind auf der offiziellen Website der Stadt Rastatt verfügbar, laut www.swr.de.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"